Hallo zusammen, hab da mal ne Frage unser sohn ( 22 Jahre alt, Erstausbildung) ist zur Zeit in Ausbildung der Ausbildungsort liegt 100 km vom dem Elternhaus entfern. Nun haben wir ihm eine Wohnung gemietet: Können wir diese Miete steuerlich absetzen.
M.W.N. nicht. Aber er kann die Fahrten nach Hause absetzen sofern er in der Wohnung seinen 2ten Wohnsitz angemeldet hat.
Aber eine Mietwohnung abzusetzen geht m.E. nicht.
Sieh mal nach bei http://www.piloh.de/miete-absetzen.html
Viel Erfolg
Hallo zusammen, hab da mal ne Frage unser sohn ( 22 Jahre alt,
Erstausbildung) ist zur Zeit in Ausbildung der Ausbildungsort
liegt 100 km vom dem Elternhaus entfern. Nun haben wir ihm
eine Wohnung gemietet: Können wir diese Miete steuerlich
absetzen.
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg
ich bin der Meinung nein. Fragen Sie am Besten Ihre Steuerberater
Bye
Hallo
nein die Miete geht nicht abzusetzen wenn er eine Erstausbildung macht!
Gruss Hermann
hallo,
wer hat denn den mietvertrag abgeschlossen bzw. ist „offizieller mieter“?
ist der sohn als mieter eingetragen und erfolgt die zahlung der miete durch die eltern direkt an den vermieter, wird es problematisch.
sinnvoller wäre hier, dem sohn unterhalt zu zahlen, von dem er dann die miete bezahlt. dies gilt allerdings nur, sofern die eltern dem kind unterhaltspflichtig ist oder das kind nachweisbar bedürftig ist.
saludos, borito
Hallo, Ihre Frage betrifft das Steuerrecht, da kenn ich mich nicht 100% aus, da hier auch sehr viele Dinge Einfluss auf den Steuerfreibetrag haben können.
Mein Spezialgebiet ist Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Tut mir leid. Gruß- Achim
Hallo,
zum Steuerrecht muss ich leider passen.
Wenn der Sohn normal Miete zahlt, kann er ggf. Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont…
Gruß
RHW
Da musst du einen Steuerberater fragen, hängt vom Einkommen und vom Azubigehalt ab.
Hallo,
das weiß ich nicht. Aber ich würde es bei den Ausbildungskosten mal probieren. Dem Finanzamt auf jeden Fall eine Kopie des Mietvertrages mitschicken.
Schöne Grüße
Sorry, das weiß ich nicht. 
Hallo,
Ihr könnt es, glaube ich als Zweitwohnung absetzen. Oder zumindestens beim Antrag auf Kindergeld geltend machen, da der Lebensmittelpunkt eures Sohnes ja noch bei euch liegt(Werbungskosten).
Viel Erfolg