Mietwohnung streichen / malern

Hallo zusammen,

hätte da mal ne Frage zum malern / streichen einer Mietwohnung die ich am 15.Jan. 2012 verlassen werde.
Die Wohnung habe ich im April 2011 übernommen. Damals
vom Vormieter komplett neu in weiss gestrichen.

Lt. meinem Mietvertrag unter sonstige Vereinbarungen müsste ich die Wohnung nun nach nicht mal 1 Jahr wieder " fachgerecht neu tünchen ".

Ist die zulässig ? Habe von einem Freund gehört dass mein Vermieter dass so nicht verlangen kann. Lediglich
wenn die Abnutzung schon dementsprechend wäre ? Aber nach 1 Jahr ist das denke ich nicht gegeben.

der genaue inhalt deiner schönheitsreparaturklausel müsste bekannt sein, dann könnte eine konkrete antwort passieren.

Hallo, um genau zu anworten, müsste ich den Mietvertrag sehen, denn in vielen Fällen sind die darin vereinbarten Klauseln bzgl. Renovierung nicht zulässig. Sollte ihre Klausel rechtens sein, kann Ihr Vermieter trotzdem nicht verlangen, die Wohnung zu renovieren, wenn Sie nicht renovierungsbedürftig ist. Sollten die Wände also so aussehen, dass man die Wohnung ohne weiteres Malern weitervermieten kann (die Wände sind sauber, der Anstrich ist i.o. und keine dunklen Farben)brauchen Sie nicht renovieren. Der Vermieter könnte Ihnen allerdings anteilige Kosten in Rechnung stellen. Hier wird aufgrund eines vom Vermieter beauftragten Malers ein Kostenvoranschlag erstellt, nachdem Sie dann anteilig, nach einem allgemeinen Fristenplan, zur Kasse gebeten werden. Sprechen Sie mit ihrem Vermieter, manchmal ist es besser/günstiger die Whg kurz selber fachgerecht zu streichen, als anteilig nach KV des Malers zu bezahlen.

Hi
schau mal hier nach:
http://news.immobilienscout24.de/recht/bundesgericht…
ansonstengebe bei der suchmaske verschiedenen Begriffe ein, welche in deine Richtung zielen.
mfg peter