Mietwohnung Stromausfall - und jetzt? Mietrecht

Hallo, ich hoffe man kann uns helfen. Meine Großmutter wohnt alleine in einer Mietwohnung (insgesamt 3 Parteien). Seit 1 Monat funktioniert der Strom im Treppenhaus und Keller nicht mehr. Somit auch nicht der automatischer Türöffner und das Licht im Treppenhaus. Der Vermieter wurde bereits vor 4 Wochen informiert worden; zuletzt mitte letzter Woche mit Frist bis Ende der Woche.
Dazu muss gesagt werden, dass meine Großmutter täglich die Diakonie erwartet (so ne Art Pflege / Unterstützung). Es ist also unbedingt erforderlich, dass der Türöffner wieder funktioniert! Das Laufen fällt ihr aktuell ziemlich schwer.
Was können/müssen wir tun, damit das Licht und der Öffner zeitnah wieder funktionieren?

  • Den im Treppenhaus angegebenen Störungsdienst beauftragen und von der Miete abziehen?
  • Allgemein einen Betrag X von der Miete abziehen bis es wieder funktioniert?
    Die Miete beträgt nicht sehr viel - ca. 260€ kalt.
    Vielen Dank und schöne Grüße
    Maik

Hallo!
Danke für die Frage. Ich bin selbst kein Anwalt, kann dir deshalb nur sagen, was ich machen würde. Ich würde ein letztes mal mündlich zur Reparatur der zwingend notwendigen Dinge auffordern und ankündigen, dass du ansonsten selbst eine Firma dran läßt. Sollte dem wieder nicht Folge geleistet werden würde ich selbst eine Fachfirma beauftragen (Fachfirma ist wichtig!). Den Betrag dann von der Kaltmiete abziehen und dem Vermieter die Rechnung zur Verfügung stellen.

Viel länger würde ich jetzt auch nicht mehr warten, sonst wird das unglaubwürdig.

Wünsche viel Erfolg!

Hallo,
die Vorgehensweise mit der schriftlichen Aufforderung zur Behebung des Mangels mit einer entsprechenden Frist war schon einmal ein guter erster Schritt. ich würde mich sicherheitshalber an einen Anwalt wenden und weitere Schritte erfragen, das kostet meistens auch nicht viel.
Eine andere Möglichkeit ist, den Vermieter einmal telefonisch zu kontaktieren und zu erfragen, wie seine weiteren geplaten Maßnahmen sind.
Oftmals ergebens ich daraus automatisch für Euch weitere Schritte.
Wünsche euch auf jedenfall eine friedliche Lösung.

Gruß Daylighter

Hallo,
wie ist der Vermieter informiert worden, schriftlich?
Sonst haben Sie keinen Beweis, daß Sie rechtzeitig auf den Mangel hingewiesen haben.

Jetzt schriftlich kurze Frist setzen und mitteilen, daß sonst der Stördienst bestellt wird, auf seine Kosten natürlich. Sie können auch diesen Dienst bezahlen und von der Mietzahlung abziehen.

Vorsicht bei Mietminderung! Die muß immer vorher angekündigt werden, sonst kann es Ärger geben. Bringt aber eh nicht viel, Strom im Treppenhaus vielleicht höchstens 5 %

- Den im Treppenhaus angegebenen Störungsdienst beauftragen und von der Miete abziehen?

Die Lösung haben Sie ja schon selbst ins Auge gefasst.

HALLO;

EINE UNSCHÖNE SACHE, UM SCHNELL ABHILFE ZU SCHAFFEN WARUM BEKOMMT DER PFLEGEDIENST KEINEN SCHLÜSSEL?
DANIT WÄRE DIE OMA SCHONMAL ENTLASTETE WAS MIR AM WICHTIGSTEN WÄRE.
IST DER VERMIETER SCHRIFTLICH INFORMIERT WORDEN; PER EINSCHREIBEN-RÜCKSCHEIN DAMIT MAN BELEGBARKEIT HAT.

KANN MAN DEN VERMIETER TELEFONISCH ERREICHEN; SO WÜRDE ICH ALS ERSTES DIESEN WEG GEHEN UND VERSUCHEN DIE GANZE ANGELEGENHEIT FRIEDLICH ZU KLÄREN; DENN DIE OMA MÖCHTE DOCH MIT SICHERHEIT NICHT AUS DER WOHNUNG AUSZIEHEN SONDERN IN RUH UND FRIEDEN DORT WEITERLEBEN.

GIBT ES NOCH MEHR PARTEIEN IN DEM HAUS, GEMEINSAM IST MAN BEKANNTLICH STARK WOGEGEN MAN ALLEINE NICHT UNBEDINGT VIEL ERREICHT.

EINE MIETMINDERUNG IST SELBSTVERSTÄNDLICH MÖGLICH SOGAR VOM BRUTTOMIETZINS…
FRIST SETZEN UND DANN HANDWERKER BEAUFTRAGEN, ABER DA GIBT ES AUCH VIELE HINTERTÜRCHEN DIE BEACHTETE WERDEN MÜSSEN …

ÜBER EINE RÜCKMELDUNG WÜRDE ICH MICH FREUEN
VIELE GRÜSSE; VIEL ERFOLG
MARGRET

Hallo Maik76.
Das sollte ich mir als Vermieter bei meinen Mietern einmal erlauben! Die würden mir die Hölle brandheiß machen! Ich würde Dir raten, 1. den Vermieter nochmal zu kontakten und auf SOFORTIGE ABHILFE DRÄNGEN. Weiterhin würde ich ihm eine Stundenfrist setzen und ankündigen, dass Sie um …h den Notstromdienst beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen lassen. Das ist nämlich ein gravierender Mangel.
Viel Glück.
Blumenhaus

Hallo, leider kann ich nicht helfen. Gruß, pitsch!

Hallo Maik,
für Beleuchtung und Türöffner kann man maximal 10% die Miete mindern. Da es hierfür kein Grundsatzurteil gibt, kann man von der Warmmiete mindern. Gemindert werden kann dann ab dem 1. Brief an den Vermieter.
Wenn schon im Treppenhaus ein Schild vom Störungsdienst hängt, hätte ich schon längst dort angerufen.
Dann müßte normalerweise die Rechnung dafür an den Vermieter gehen, aber daß kannst Du ja vorher telefonisch ablären.

Gruss Huftier

Hallo Leider kann ich ihnen da nicht weiter helfen.
LG

Vieleicht mal beim Störungsdienst anrufen und fragen ob der Vermieter einen Auftrag abgegeben hat.Wenn nicht diese Störung melden.
Wenn Ihr denn Vermieter 3 mal ermahnt habt mit frist,Einen Elektiker beauftragen und Summe einbehalten,Wenn Er damit nicht einverstanden war muss Er nachweissen warum er nichts unternommen hat.

Der Vermieter hat für den einwandfreien gebrauch der Mietsache zu sorgen und dazu gehöhrt der Strom im Treppenhaus dazu.

vieleicht konnte Ich euch helfen und hoffe das deine Oma nicht hinfeld und sich noch was bricht das wäre vieleicht sogar dann Körperverletzung .

Gibts keinen Hausmeister für so etwas?

Ansonsten würde ich den Störungsdienst anrufen, schön Rechnung ausstellen lassen, diese an den Vermieter schicken und fertig.

Also nicht selbst zahlen sondern an den Vermieter weiterleiten.