Mietwohnung: Teppich löst sich auf

Hallo zusammen,

wir wohnen seit 5 Jahren in einer Mietwohnung, die im Wohnbereich vollflächig einen verklebten Teppichboden enthält.

Dieser scheint nicht sonderlich UV-beständig zu sein, vor allem im Bereich hinter der Terrassentür und bodentiefen Terassenfenstern (Südseite) ist er sehr vertrocknet und bröselig. Fährt man direkt nach dem Staubsaugen mit der Hand über den Teppich, hat man lauter dünne, winzige Faserstücke an der Hand kleben.

Vor allem weil ich Hausstauballergien und Asthma habe, ist dieser Umstand alles andere als optimal. Seit Jahren drängen wir auf die Verlegung von Laminat statt des Teppichs, wie es vor unserem Einzug in allen Zimmern außer dem Wohnzimmer erfolgt. Der Vermieter möchte den Teppich allerdings nicht ersetzen.

Welche Möglichkeiten habe ich?
Kann ich aufgrund der Schädigenden Wirkung der Auflösungserscheinungen einen Wechsel erzwingen?

Hallo Autip

das kommt drauf an. Haben Sie den Vermieter auf Mängel des Bodenbelages hingewiesen und ihn schriftlich aufgefordert diese Mängel - sofern sie denn schon bei Einzug bestanden - zu beseitigen, haben Sie eine Anspruchsgrundlage und der Vermieter muss nachbessern.

Sofern es lediglich darum geht, dass Ihnen der Teppich nicht gefiel und sie gern Laminat in der gesamten Wohnung hätten, haben Sie leider nur die Möglichkeit selbst Hand an zu legen und Laminat zu verlegen. Ggf. reden Sie mal mit dem Vermieter um die Kosten zu teilen. Ist meist das Beste und darauf lassen sich i.d.R. die Vermieter auch ein. Denn renovieren müsste er nach Ihren Angaben bei Ihrem Auszug ohnehin.

Wenn ersteres zutrifft haben Sie einen Anspruch wegen eines Mangels einer zugesagten Eigenschaft der Wohnung. Dann können Sie den Vermieter schriftlich in Verzug setzen und von ihm die Auswechslung des Teppichs bis zu einem von Ihnen dargelegten Termin (bspw. innerhalb der nächsten 2 Monate mit fixem Enddatum) verlangen.
Allergien oder Asthma sind grundsätzlich keine Anspruchsgrundlage, denn sie können ja ausziehen, da der Teppich bei Einzug schon drin war. Klingt doof. Ist aber leider oft so.

Hoffe geholfen zu haben.

VG

Vippi

Sie können nach Ablauf von 10 Jahren seit Verlegung des Teppichbodens auf Ersatz mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. Anspruch auf Laminat, Parkett, Marmor o.ä. haben Sie indessen nicht! Zur Vermeidung von Spannugen mit dem Vermieter mpfiehlt es sich auf eigene Kosten oder unter Kostenbeteiligung des Vermieters selber Laminat zu verlegen oder durch einen Fachmann,er etwas davon versteht, verlegen zu lassen. Dabei sollten Sie keinesfalls vergessen, vorher schriftlich eine Vereinbarung darüber zu treffen, die insbesondere den späteren Verbleib des Laminats in der Wohnung oder den Rückbau eindeutig klärt, damit Sie später beim Auszug keine unangenehmen Überraschugen erleben - Erneuerung gekürzrter Türen; anderer Belag; erneuerung von Zargen und Fußleisten! Viel Glück beim Verhandeln!

Hallo,

wenn es denn zur Mietsache gehört ? Also das der Teppichboden mit vermietet wird?
Soweit ich weiß muss dann dafür gesorgt werden das die Mietsache in einem moderaten Zustand ist.
Aber Alle Angaben ohne Gewähr.

MfG
Wolf0815

Hallo, leider sehe ich bei Ihnen keine Möglichkeit, einen Wechsel von Teppichboden auf Laminat zu erzwingen. Grund: Als Allergiker und Asthmakranker hätten Sie bereits bei Einzug erkennen müssen, daß eine vollflächig mit Tepp.boden ausgelegte Wohnung Ihrem Gesundheitszustand nicht förderlich ist. Bei Tepp.boden entsteht IMMER (mechanischer) Abrieb, von Anfang an, das liegt auch in der Natur der Sache.
Bei Mietwohnungen geht man bei Tepp.bd. in der Regel von einer Lebensdauer von ca. 10-15 Jahren aus (bei vertragsgemäßem, also „normalem“ Wohnverhalten). Gebrauch. Diese Zeit ist bei Ihnen zur Hälfte verstrichen. Nunmehr ist der Vm allenfalls verpflichtet, den Urzustand wiederherzustellen, sprich die betreffenden Qm Teppichboden auszutauschen; da Ihnen dies gesundheitlich nicht viel weiterhilft empfehle ich Ihnen folgendes: Mit dem Vm sprechen, auf Ihren Gesundheitszustand hinweisen und ihn zu einer Verlegung von Laminat zu überzeugen. Die Kosten sollten Sie sich dann 50/50 teilen, da die „Abwohnzeit“ für Tepp.boden bereits halb vorbei ist. Als langjähriger Immob.verwalter sage ich Ihnen: Sie können darauf hinweisen, daß Laminat (ohne Sülze) „ein Freund DES VERMIETERS ist“: Einem Tepp.boden sieht man z.B. mehrere Mieterwechsel durchaus an (Brandlöcher, Flecke etc.), wobei Laminat sehr robust und unempfindlich ist. Laminat lässt sich zügig reinigen, außerdem ist es hygienischer bei Mietern (wie Sie) mit Erkrankungen aber auch bei evtl. Haltung von Haustieren. Die geringere Trittschalldämmung kann man nach gusto mit Läufern ausgleichen…- Außerdem ist Tepp-boden in der gesamten Wohnung einfach „out“.-
Dies sind ein paar Argumente FÜR Laminat, hoffe, der Vm lenkt ein.- Gruß Achim

Hallo,
Entschuldigung das ich erst jetzt antworte.

Um einen Austausch zu verlangen, muss erst einmal die Schädlichkeit des Teppichs über ein Gutachten nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski