Mietwohnung trotz eigener Immobilie

Halo, habe da etwas kompliziertes Anliegen, hoffe aber Antworten zu bekommen…

Ich lebe in eigener 2-Zimmer Wohnung. Jetzt möchten wir mit meinem Freund eine Mietwohnung zusammen nehmen.
Meine Wohnung möchte ich als Ferienwohnung bzw. Firmen-Mitarbeiter Wohnung vermieten, will aber hier angemeldet bleiben, da mein Freund im Mietvertrag alleine stehen soll und ich nichts ändern möchte, auch Post usw. soll weiter an meine Eigentumswohnung weiter gehen, da unsere neue gemeinsame Wohnung nur paar Strassen weiter ist ( die Gäste in meiner Wohnung werden immer nur temporär da sein, wie im Hotel, brauchen also kein Briefkasten…und die Nebenkosten zahle ja auch ich, die Zahlen einen Pauschalbetrag für Woche bzw. Monat etc…)…
Ich würde natürlich auch diese Vermietung steuerlich angeben, wundert sich dann die eine oder andere Behörde, dass ich vermiete, aber eig. selber dort gemeldet bin, oder muß ich mich doch in der gemeinsamen Wohnung anmelden ? Wollte halt so wenig wie möglich einen Aufwand mit Ummeldungen vermeiden…klar…könnte die auch stehen lassen, will mich aber an der Miete halbe halbe beteiligen und so wäre es ja etwas unwirtschaftlich, selber keine Mieteinnahmen zu haben. Klassisch vermieten will ich meine Wohnung nicht, nur so möbliert wie sie ist zur temporärer-Vermietung. Die Gäste sind ja dann selber nicht Wohnungstechnisch gemeldet, nur polizeilich…wie im Hotel…
Ich habs versprochen…kompliziert…:wink:…wer weiß kompetente Antwort ?..Danke…

Was ist daran kompliziert?
Du verstößt gegen das Meldegesetz. Aber wer sollte das bemerken. Wenn aber doch, kann es schon Ärger geben.
Die zeitweise Vermietung geht in der Eigentümergemeinschaft klar?

vnA

wegen der Eigentümer gemeinschaft dürfte es kein Problem geben, da es ja kein Gewerbe ist …die Rechnungen schreibt die Agentur, durch die ich ja die Gäste vermittelt bekomme und ich gebe es bei meiner Steuererklärung als Mieteinnahmen an…macht mir sogar meine Steuerberaterin bereits mit einer anderen Wohnung von mir für diese Zwecke…ok…dann müßte ich mich wohl doch in der Mietwohnung anmelden, um Verwirrungen zu vermeiden, denn wenn ich meine Wohnung vermiete, wo wohne ich dann nun, gelle ?..Naja, werd ich dann wohl machen, geht ja auch , ohne im Mietvertrag zu sein, oder ? bzw. der läuft auf meinen Freund und ich bin da eben angemeldet…

Na, wenn du dich da mal nicht aufs Glatteis begibst:
die temporäre Vermietung kann sehr schnell zum Problem werden, da der häufige Mieterwechsel bei Kurzzeitvermietung nicht ohne Störungen für die Mitbewohner vonstatten geht.
Außerdem verhalten sich Feriengäste oftmals nicht so rücksichtsvoll, so dass es über kurz oder lang zu Problemen kommen wird.
Im Grunde ist das auch eine Umnutzung, die von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müsste.
Ich wäre da sehr vorsichtig.

Gruß florestino

Hi, zunächst mal sollte man nachforschen ob die Vermietung der Eigentumswohnung überhaupt zulässig ist.
Z.B. haben Hamburg und München eine Zwechentfremdungssatzung, in der die Vermietung ausgeschlossen und auch von den Städten die Einhaltung derselben rigoros überprüft wird.
Dann gibt´s dazu auch ein OLG Urteil aus jüngster Zeit (war´s Berlin?) in dem das, schon aus Rücksicht auf die anderen Eigentümer, untersagt wurde.
MfG ramses90

Gemeint ist natürlich die Vermietung als Ferienwohnung!
MfG ramses90

Ich … wollte halt so wenig wie möglich … Aufwand mit Ummeldungen vermeiden…

Hallo,
hier ist nicht nur das ICH an falschem Platz.
Dann vermeide mal wenig. Gruss Helmut