Mietwohnung- übernahmeprotokoll (?) /was beachten VOR vertragsabschluss

hallo zusammen,

wenn einem eine kleine whng. mit balkon u. kleinem garten angeboten wird, was müsste man VOR vertragsunterzeichnung beachten als mieter? ich meine, müsste man nicht mit dem vermieter zusammen die ganze whng./balkon/garten anschauen, um mögliche schäden von den VORmietern festzustellen, damit einem später nichts von der kaution abgezogen wird?
ich habe zuvor in einer WG gewohnt, aber so ein „protokoll“ gab es da nie, dementsprechend gab es auch viel ärger mit dem makler… ich möchte das nun auf jeden fall vermeiden, aber ich kenne mich da eben nicht so aus. wie nennt man so ein protokoll überhaupt, „muss“ man so etwas mit dem vermieter zusammen machen, und auf was sollte man als mieter noch achten??
ich danke schon mal Allen für antworten!vg

Hallo!

das nennt sich „Wohnungsübergabe-Protokoll“.

Darin werden bei Besichtigung/Übergabe aufgefallene Mängel notiert und auch der allgemeine Zustand der Wohnung und das Vorhandensein von bestimmten Einbauteilen festgehalten.

Besonders wichtig ist das Notieren von Zählerständen, etwa Stromzähler, Gasuhr (wenn eigene Therme), Wohnungszähler für Kalt- und Warmwasser, Heizkostenverteiler oder Messuhren für Heizung.

MfG
duck313

was müsste man VOR vertragsunterzeichnung beachten als mieter?

Eine ganze Menge und das Wesentliche davon steht im Vertrag. Es ist also sinnvoll, den Mietvertrag vor Unterzeichnung durchzulesen und ggfs. in Absprache mit dem Vertragspartner zu ergänzen/ zu ändern… was auch immer.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll gehört regelmäßig nicht zu den Dokumenten, die

VOR vertragsunterzeichnung

eine Rolle spielen. Natürlich spricht man bei der Wohnungsbesichtigung offensichtliche Mängel an, über die man dann auch Einigung im Mietvertrag finden kann. Ein Übergabeprotokoll wird jedoch - wär hätte das gedacht? - am Tag der Wohnungsübergabe erstellt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Mietvertrrag normalerweise längst unter Dach und Fach.

Was Bestandteil eines Übergabeprotokolls sein kann (nicht muss!), lässt sich aus Musterprotokollen ersehen, die auf jeder zweiten Immobilienseite heruntergeladen werden können, z.B.
http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/rech…
http://www.umziehen.de/wohnungsuebergabe-protokoll/
http://www.mieterbund.de/fileadmin/user_upload/ueber…

Üblicherweise hat ein Vermieter selbst Interesse an einer ordentliche Übergabe und wird daher ein solches Protokoll vorbereitet haben und am Übergabetag gemeinsam mit dem Mieter ausfüllen. Dass dabei auch alle Zählerstände erfasst werden, liegt bei einem Mieterwechsel übrigens im ureigensten Interesse der Vermieters, sofern er nicht beabsichtigt, Alt- wie Neumieter bei der späteren Betriebskostenabrechnung über den Tisch zu ziehen.

Zunächst sollte man einmal den Mietvertrag genau durchlesen um sicher zu sein, dass alle Absprachen auch festgehalten wurden. Da macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein bestimmtes Kellerabteil oder Waschmaschinenplatz beanspruchbar ist, die versprochene Duschabtrennung oder Renovierung tatsächlich zugesichert ist oder der Bodenbelag mitvermietet, nicht übernommen wurde :smile:

Dann unterscheidet sich ein Übernahmeprotokoll nicht von dem bei Rückgabe und könnte zimmerweise nach folgendem Muster abgearbeitet werden: http://www.mieterbund.de/index.php?eID=tx_nawsecured…

Nur wäre der VM dazu garnicht verpflichtbar.

Mindestens aber die Zählerstände bei Einzug wären in dem Fall bezeugt festzuhalten und eine zeitnahe, zugangssichere Mängelreklamation mit Beseitigugsaufforderung, etwa per Einwurfeinschreiben oder bezeugter Übergabe, schützt davor, dass sie als in die eigene Mietzeit fallend bei Auszug behoben verlangt werden :smile:

G imager