Hallo!
Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, dann hat der Vermieter eben mehrere jeweils gesamtschuldnerisch haftende Mieter (auch wenn einer davon nicht von seinem Nutzungsrecht Gebrauch macht). Bei Zahlungsverzug könnte sich der Vermieter auch aussuchen, von wem er seine Forderungen eintreibt.
Immerhin verspricht der Staat ja pünktliche Mietzahlungen.
Da bitte nicht zu sehr darauf verlassen, oft dauert die Antragsbearbeitung ewig, mal zahlt das Amt zu spät oder es ändert sich irgendwas an der Berechnung und plötzlich fehlen ein paar Euro - oder der Mieter hat das Geld vom Amt (das ja zuerstmal auf sein Konto geht) schon anderweitig ausgegeben. Kann alles vorkommen - muss aber nicht.
Ob ein Mietverhältnis ungestört verläuft, hängt m.E. nicht davon ab, ob die Miete „vom Amt“ gezahlt wird oder ob mehrere Mieter zahlungspflichtig sind - sondern von der Person der jeweiligen Mieter. Leider sind nach meiner Erfahrung aber langjährige Leistungsbezieher gerne darauf versteift, es müsse grundsätzlich immer irgendwer anders zahlen - auch bei Schäden/Beschädigungen und dass man daher recht sorglos mit fremdem Eigentum umgehen kann.
Die zukünftig alleinerziehende Mutter wird aber wohl sicher nicht die Miete vom Staat=von uns allen bezahlt bekommen, wenn der Mann/Kindesvater noch als Mieter mit im Vertrag steht. Von daher geht es wohl erstmal nur um die grundsätzliche Entscheidung: weiter an die Frau alleine vermieten oder andere Mieter suchen?
Ist denn schon geklärt, ob die bisher zu dritt bewohnte Wohnung von Miete und Größe für 2 Personen überhaupt angemessen sein wird?
z.B. ALG2 bei 2 Person: 60m²
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/angemessen…
D.h. aus welchem Staatstopf würde die Miete kommen sollen? Der Kindsvater dürfte zudem auch unterhaltspflichtig sein und der Mutter ggf. eine (Teilzeit)Arbeit zumutbar … (Stichwort: Kindertagesstätte)
Grüsse Rudi