Mietwohnung: unverheiratetes Paar mit Nachwuchs trennt sich

Der fiktive Fall:
Ein junges unverheiratetes Paar mit einer zweijährigen Tochter bewohnt eine Mietwohnung -  und möchte sich trennen.
Beide Partner haben den Mietvertrag unterschrieben.
Welche Nachteile für den Vermieter hätte es, wenn der (festangestellte) Partner auszieht und die Frau mit dem Kind in der Wohnung verbleibt?
Die Frau kann ohne Leistungen des Staates nicht auskommen, möchte aber in der Wohnung bleiben und eine entsprechende Änderung des Mietvertrages.
Was spricht aus der Sicht des Vermieters dagegen, den Mietvertrag auf die Frau umzustellen?
Und was spricht dafür?
Immerhin verspricht der Staat ja pünktliche Mietzahlungen.

Danke schon mal für eure Infos.

Dagegen spricht, dass nicht der Staat (oder irgendeine andere solvente Behörde) den Mietvertrag unterschreibt, sondern die mittellose Dame. Hier müste man erstmal erörtern, inwieweit die Mietzahlungen direkt an den Vermieter gehen soll oder inwiefern man bereit ist, sich darauf zu verlassen, dass Zahlungen pünktlich und ungekürzt weiter gereicht werden.
Ferner wird die Unterstützung für die mittellose Mutter auch an eine gewisse Kooperation gebunden sein, so könnte es sein, dass die Hürden für die Unterstützung mit dem Alter des Kindes wachsen. Für den Fall dass Anträge nicht gestellt oder nicht bewilligt werden könnte eine pünktliche Zahlung zum Problem werden.
Ausserdem soll es auch schon Menschen gegeben haben, die eine Wohnung verlassen, ohne der Renovierungspflicht nachzukommen und eventuelle Schäden zu reparieren oder das Gerümpel aus dem Keller auf die Müllhalde zu bringen, da wäre mir jemand mit regelmäßigem Einkommen deutlich angenehmer.
Dafür spricht, dass man sich aus moralischer Verantwortung auf die Schulter klopfen kann, wenn man seine Wohnung einer alleinerziehenden Mutter statt einem Oberstudienrat gegeben hat.

Greetz
T.

Hallo!

Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, dann hat der Vermieter eben mehrere jeweils gesamtschuldnerisch haftende Mieter (auch wenn einer davon nicht von seinem Nutzungsrecht Gebrauch macht). Bei Zahlungsverzug könnte sich der Vermieter auch aussuchen, von wem er seine Forderungen eintreibt.

Immerhin verspricht der Staat ja pünktliche Mietzahlungen.

Da bitte nicht zu sehr darauf verlassen, oft dauert die Antragsbearbeitung ewig, mal zahlt das Amt zu spät oder es ändert sich irgendwas an der Berechnung und plötzlich fehlen ein paar Euro - oder der Mieter hat das Geld vom Amt (das ja zuerstmal auf sein Konto geht) schon anderweitig ausgegeben. Kann alles vorkommen - muss aber nicht.

Ob ein Mietverhältnis ungestört verläuft, hängt m.E. nicht davon ab, ob die Miete „vom Amt“ gezahlt wird oder ob mehrere Mieter zahlungspflichtig sind - sondern von der Person der jeweiligen Mieter. Leider sind nach meiner Erfahrung aber langjährige Leistungsbezieher gerne darauf versteift, es müsse grundsätzlich immer irgendwer anders zahlen - auch bei Schäden/Beschädigungen und dass man daher recht sorglos mit fremdem Eigentum umgehen kann.

Die zukünftig alleinerziehende Mutter wird aber wohl sicher nicht die Miete vom Staat=von uns allen bezahlt bekommen, wenn der Mann/Kindesvater noch als Mieter mit im Vertrag steht. Von daher geht es wohl erstmal nur um die grundsätzliche Entscheidung: weiter an die Frau alleine vermieten oder andere Mieter suchen?

Ist denn schon geklärt, ob die bisher zu dritt bewohnte Wohnung von Miete und Größe für 2 Personen überhaupt angemessen sein wird?
z.B. ALG2 bei 2 Person: 60m²
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/angemessen…
D.h. aus welchem Staatstopf würde die Miete kommen sollen? Der Kindsvater dürfte zudem auch unterhaltspflichtig sein und der Mutter ggf. eine (Teilzeit)Arbeit zumutbar … (Stichwort: Kindertagesstätte)

Grüsse Rudi

Servus,

Hier müsste man erstmal erörtern, inwieweit die Mietzahlungen direkt an den Vermieter gehen soll

das machen die Jobcenter höchst ungern, und man kann sie nicht dazu zwingen. Nur bei ständigen Unregelmäßigkeiten gibt es diese Möglichkeit, da ist vorher viel Ärger ins Land gegangen.

Schöne Grüße

MM