Hallo!
Wie ist das mit den Wasseranschlüssen in der Küche einer
Mietwohnung: Die Wohnung wird ohne Küche vermietet, der Mieter
muss selbst eine besorgen bzw. hat auch schon eine.
In einem (fast) freien Land - muß - natürlich keiner eine Küche besorgen, sondern es wäre dem M freigestellt. 
Nun sind
aber die vorhandenen Wasseranschlüsse ungünstig gelegen. Darf
der Mieter (auf seine Kosten natürlich) den Wasseranschluß
fachgerecht an eine andere Position versetzen lassen?
Dies kommt auf die Art der Versetzung an.
A.)
Wenn die Festinstallation, also mit Eckventilen verlegt werden soll, so wäre der Eigentümer bzw. VM zu einer Zustimmung hinzuzuziehen. Die könnte auch zB mit dem Vorbehalt eines Rückbaus erfolgen. Auch die Kostenfrage sollte vorher geklärt werden, für den Auf- und Rückbau.
B.)
Es gibt aber auch die Möglichkeit, nach den Eckventilen (Sie bilden die Grenze von VM-Eigentum zu M-Eigentum.) eine Verlängerung zum gewünschten Ort vorzunehmen. Dabei darf es zu keiner Veränderung der bestehenden Leitungen oder Wandveränderungen wie Stemmarbeiten kommen! Eventuelle Gegenstände (Spüle, Rohrstücke etc.) nach den Eckventilen vom VM sind sicher aufzuheben.
Zu- und Abwasserleitungen wäre so beim Auszug leicht zurückzubauen.
Für diese Möglichkeit benötigt der M keine Zustimmung.
Die Arbeiten sollten aber fachgerecht erfolgen, da der M die volle Haftung ab der Eigenleitungen für zB Wasserschäden übernimmt. Es bietet sich also eine Haftpflichtversicherung inkl. Wasserschäden! an.
B.) funktioniert nur, wenn die Küchenmöbel dieser Vorwandzusatzinstallation genügend Platz lassen. GGf sollte man den Zugang zu den Eckventilen ermöglichen (zB Rückwand des Schranks dort ausschneiden) bzw. nach der Vorwandverlängerung zusätzliche Absperrventile zur Sicherheit einbauen.
Im Übrigen sind nicht die Anschlüsse ungünsig gelegen, sondern die Küchenmöbel sind nach anderen Kriterien ausgesucht worden…
vlg MC