Mietwohnung. Wer muß Fensterbeschädigung zahlen? Mieter-Vermieter?

Hallo.
Ich frage für einen Kollegen!

Dieser hat Katzen in seiner Mietwohnung. Ist dort schon 15 Jahre Mieter.
Und jetzt möchte er sich was größeres suchen.

Problem:smiley:ie Katzen haben seine Terassentüre aus Holz ziemlich verkratzt. Tiefe Rillen.
Wer muß beim Auszug den Schaden zahlen?
Er oder der Vermieter?

Zusatzinfo:
Im Bad ist seit Jahren die Fussbodenheizung defekt. Dies wurde dem Vermieter gemeldet,
doch kann man da nichts machen (sonst müßte der komplette Boden raus).
Mein Kollege hat hier nichts unternommen und nicht auf Reparatur oder sonst was reklamiert…

Danke!

Hallo!

Zerkratzte Türen sind vom Mieter zu reparieren ggf. auch zu ersetzen.

Muss man das eigentlich fragen ?  Ist das etwa normale Abnutzung durch den Gebrauch, wenn Tiere das Holz zerkratzen  ?

Seid wann ist Mieter verantwortlich für defekte Heizung ?
Man hat gemeldet und gut war es.

Umgekehrt, der Mieter hatte ein Recht auf Mietminderung für nicht funktionierende Heizung im Bad. Selbst wenn es noch einen Heizkörper gäbe, der kalte Fußboden wäre auch allein ein Mietmangel, wenn FBH mitgemietet war.

mfG
duck313

Selbstverstänbdlich fallen alle Beschädigung der Mietsache wöährend der Mietzeit dem Mieter zu. Genau dafür dürfte ein kaution hinterlegt sein. Insofern haftet er aber auch darüberhinaus für Beschädigungen durch Dritte, also seiner Katze. Gut, wer da eine Tiethalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, Pech, wer das Risiko der Schadenshaftung seines Tieres selbst tragen wollte.

Wenn man den Defekt der Fußbodenheizung nicht beseitigt verlangte, weil man eine damit verbundene eingeschränte Nutzung des Bades während der Instandstzung unzumutbar fand, kann man daraus bei Auszug nun keinen Honig mehr saugen oder gar mit der Terrassentürinstandsetzung „Verrechnen“:open_mouth:

G imager

Hallo.

Gut, wer da eine Tiethalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat,

Üblicherweise sind Katzen (im Gegensatz zu Hunden) bzw. deren Schäden in einer normalen Privathaftpflichversicherung mit eingeschlossen - für sie ist eine extra Tierhalterhaftpflich nicht nötig.

Gruß
Christian

1 Like

Katzenproblem: Hier handelt es sich um keinen sachgemäßen Gebrauch der Mietsache, sondern um einen durch den Mieter verursachten. Somit ist dieser auch für die Behebung der Schäden verantwortlich. Hier dürfte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr nützlich sein.
Defekte Heizung: Prinzipiell ist dies ein Mangel der Mietsache und durch den Vermieter zu beheben. Macht er das nicht kann hier die Miete gemindert werden. Allerdings kommt der Vermieter hier mit einem Trick raus, wenn der Mangel über einen längeren Zeitraum nicht angezeigt wurde.  Kann dein Kumpel die Mängelanzeige nicht nachweisen, könnte es sein, dass hier zum einen auf stillschweigende Anerkennung und Hinnahme des Mangels geurteilt wird und im Extremfall, sofern durch die defekte Heizung Folgfeschäden entstehen, könnte der Vermieter hier auf schadenersatz klagen, da der Mieter eine Pflicht zur Meldung von Mängeln an der Mietsache hat. Hat er z.B. Schimmel im Bad, dann sieht es für ihn nicht gut aus. wie gesagt, wissen aber die wenigsten privaten Vermieter.
VG
Axel

Katzenproblem: Hier handelt es sich um keinen sachgemäßen
Gebrauch der Mietsache, sondern um einen durch den Mieter
verursachten. Somit ist dieser auch für die Behebung der
Schäden verantwortlich. Hier dürfte eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr nützlich sein.

Nur gibt es keine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Katzen.

Aber mit Sicherheit besteht eine Privathaftpflichtversicherung wo auch Mietsachschäden abgedeckt sind.

Gruß Merger