Mietwohnung wieder in alten Zustand wiederherstellen

Hallo, wir sind in eine unrenovierte/rohbau Wohnung gezogen haben alles wohnlich für uns gemacht nun wollen wir wieder ausziehen und der Vermieter verlangt das wir alles in den Zustand wiederherstellen als wir eingezogen sind. Ist das rechtens?

Viele grüße Ani

Aus einer renovierten Wohnung eine unrenovierte zu machen, ist die leichteste Übung …

Wichtiger ist wohl:

Was steht im Mietvertrag
Was steht im Übergabeprotokoll

Gruß h

eben
Und deshalb verstehe ich nicht die Frage und Sorge, ob oder was man machen muss.

Wie gesagt, was sagt der Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen ?

was sein kann :smile:Es wird verlangt (zu recht) das man bestimmte Einbauten entfernt, die nicht drin waren.
Als Beispiel möge eine Holzvertäfelung gelten, die die Mieter ohne Erlaubnis angebracht haben und die sie drin lassen wollen.

hi,

Wer zieht denn in eine Wohnung ohne Böden und ohne Fenster?

Eventuell wären ein paar Details hilfreich. Der geübte Laie könnte ja auch eine Sichtbetonwand oder Sichtmauerwerk verputzt haben.
Diese Beschädigung rückgängig zu machen ist nahezu unmöglich.

grüße
lipi

Das kommt darauf an, was „wohnlich gemacht“ meint oder euer Mietvertrag hierüber bestimmt: Ohne Genehmigung angebrachte Holzvertäfelung oder selbstverlegter Bodenbelag wären aus Rechtsgrund Rückbaupflicht tatsächlich zu enfernen. Sie bleiben eurer Eigentum wie die Einbauküche oder Schrankwand, die niemand übernehmen oder euren Nachmietern schmackhaft machen müsste.
Tapeten dann, wenn sie nicht dem allgemeinen Geschmacksempfinden entsprächen, insbes. auffällige Mustertapeten oder Raufaser mit sichtbaren Nähten oder in schriller Farbgebung, die als Mangel zu beseitigen wären.
Und selbstverständlich kann man über all dies auch Regelungen bei Rückgabe verhandeln und einvernemlich individuell vereinbaren.

G imager