Mietwucher bei seltsam formuliertem Vertrag und hinterhältigen Vorgesprächen

Hallo,
nehmen wir einmal folgenden potentiellen Sachverhalt an:
Ein WG-Zimmer wird ausgeschrieben und bei der Besichtigung wird die Zimmergröße vom Vermieter mündlich mit 13qm angegeben. Bei der Besichtigung selbst lässt sich dies vom potentiellen Mieter schlecht selbst einschätzen, da das Zimmer voller Gerümpel steht. 
Der potentielle Mieter sagt nun zu und trifft sich mit dem Vermieter zur Vertragsunterschreibung. Hierbei sagt der Vermieter nochmal, dass das Zimmer 13qm hat. 
Im Vertrag steht: „Vermietet wird: 1 Zimmer, gemeinschaftlich genutze Küche, gemeinschaftl. gen. Flur, gem. gen.Badezimmer, gem. gen. … . Wohnfläche: 15qm“. Die Kaltmiete wird mit 350 Euro festgelegt, plus 90 Euro Warmmietenanteil. Auf dem Seitenrand des Vertrages wird handschriftlich „Pauschalmiete 440 Euro“ festgelegt und zusätzlich gesondert unterschrieben. 

Beim Einzug stellt der Mieter fest, dass das Zimmer nur 10qm hat. Die gemeinschaftlich genutzte Fläche geteilt durch die WG-Bewohner (also sein Anteil an der gemeinschaftlichen Fläche) würde der Mieter auf ca. 9qm schätzen

Welche Möglichkeiten hätte in so einem Fall der Mieter? Anspruch auf Mietminderung, sofortige Kündigung? 
Würde eine rechtliche Möglichkeit bestehen, bei der mündlichen Angabe der Zimmerfläche anzusetzen oder alternativ den Vertrag als sittenwidrig wegen Mietwucher anzusehen?

Danke für eure Einschätzung und viele Grüße,
tobi 

Zusatz wegen ungenauer Angabe:
Im oben genannten Fall nehme ich an, dass im Vertrag schriftlich die Kaltmiete mit 350 und der Warmmietanteil mit 90 Euro festgelegt ist. Die „440 Euro Pauschalmiete“ werden zusätzlich handschriftlich auf den Rand geschrieben und extra unterschrieben.

Hallo tobidoe,

Von Mietwucher spricht man im allgemeinen, wenn die verlangte Nettokaltmiete 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man wenn die Netto-Kaltmiete über 20% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Gruß

BHS-Huber

Wenn ich richtig verstanden habe wurden 15 m² gemietet, die tatsächliche Fläche beträgt aber 19 m².
Es steht dem Mieter frei eine 26% höhere Kaltmiete zu überweisen.

vnA

Hmja, das wäre wohl eine plausible Sichtweise. Also 15m² gemietet für 350€ kalt. Das wäre dann genau das, was ich mit Mietwucher meinte, wäre dann sogar strafrechtlich relevant, oder nicht?

Von Mietwucher spricht man im allgemeinen, wenn die verlangte
Nettokaltmiete 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt.

Na, dann lern mal was dazu:
http://www.juraforum.de/lexikon/mietwucher

Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man wenn die
Netto-Kaltmiete über 20% der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt.

da hätte ich jetzt gern mal einen Beleg für diese Behauptung.

Hmja, das wäre wohl eine plausible Sichtweise. Also 15m²
gemietet für 350€ kalt. Das wäre dann genau das, was ich mit
Mietwucher meinte, wäre dann sogar strafrechtlich relevant,
oder nicht?

15 m² hat man gemietet, tatsächlich nutzt man aber 19 m², d. h. man hat 4 m² mehr zur Verfügung, als man gemietet hat.

Wo ist da jetzt ein strafrechtlich relevantes Verhalten?

Hallo Testare,

guckst du hier:

http://www.anwaltonline.com/tips/neuvermietung.html

Gruß

guckst du hier:

das ist schonmal was anderes als deine Behauptung.

Aber guckst du besser hier:
http://dejure.org/gesetze/WiStG/5.html

Ist nämlich erst recht nicht das gleiche, weißt du?

Hallo testare,

das ist natürlich die absolute Erläuterung davon, stimmt vollkommen.

Ich wollte meinen Beitrag so allgemein und neutral wie möglich halten um eben nicht in eine unterlaubte Rechtsberatung durch zitieren von Paragraphen und Urteile zu kommen.

So macht dann der konstruktive Austausch doch eher Sinn, es gibt immer jemanden der mehr weis als der Andere, also falls falsch formuliert oder nicht ganz genau ausformuliert, bitte ich den Fragenden und alle Anderen um Entschuldigung.

Gruß

Ich wollte meinen Beitrag so allgemein und neutral wie möglich
halten um eben nicht in eine unterlaubte Rechtsberatung durch
zitieren von Paragraphen und Urteile zu kommen.

du hast es immer noch nicht begriffen.

Es geht bei unerlaubter Rechtsberatung nicht darum, dass jemand Gesetze nennt, sondern dass es sich um konkrete Fälle handelt.

Ich habe dir doch schon die entsprechenden Gesetze verlinkt, nach denen das verboten ist. Warum fragst du denn nicht einfach mal nach, wenn du es nicht verstanden hast? Genau dafür ist doch das Forum hier da!