Hallo,
nehmen wir einmal folgenden potentiellen Sachverhalt an:
Ein WG-Zimmer wird ausgeschrieben und bei der Besichtigung wird die Zimmergröße vom Vermieter mündlich mit 13qm angegeben. Bei der Besichtigung selbst lässt sich dies vom potentiellen Mieter schlecht selbst einschätzen, da das Zimmer voller Gerümpel steht.
Der potentielle Mieter sagt nun zu und trifft sich mit dem Vermieter zur Vertragsunterschreibung. Hierbei sagt der Vermieter nochmal, dass das Zimmer 13qm hat.
Im Vertrag steht: „Vermietet wird: 1 Zimmer, gemeinschaftlich genutze Küche, gemeinschaftl. gen. Flur, gem. gen.Badezimmer, gem. gen. … . Wohnfläche: 15qm“. Die Kaltmiete wird mit 350 Euro festgelegt, plus 90 Euro Warmmietenanteil. Auf dem Seitenrand des Vertrages wird handschriftlich „Pauschalmiete 440 Euro“ festgelegt und zusätzlich gesondert unterschrieben.
Beim Einzug stellt der Mieter fest, dass das Zimmer nur 10qm hat. Die gemeinschaftlich genutzte Fläche geteilt durch die WG-Bewohner (also sein Anteil an der gemeinschaftlichen Fläche) würde der Mieter auf ca. 9qm schätzen
Welche Möglichkeiten hätte in so einem Fall der Mieter? Anspruch auf Mietminderung, sofortige Kündigung?
Würde eine rechtliche Möglichkeit bestehen, bei der mündlichen Angabe der Zimmerfläche anzusetzen oder alternativ den Vertrag als sittenwidrig wegen Mietwucher anzusehen?
Danke für eure Einschätzung und viele Grüße,
tobi