Mietzahlung als Eigentümer in Erbengemeinschaft

Im Grundbuch stehen 2 Eigentümer in Erbengemeinschaft. Einer davon ist mit Nießbrauch in Abtl. 2 eingetragen.
Nur der Eigentümer ohne Nießbrauch wohnt in dem Haus. Muß dieser Eigentümer seine volle Kaltmiete bezahlen?
M. W. erhält der Eigentümer mit Nießbrauch die Mieteinnahmen und zahlt dementsprechend die Hausausgaben. Ist dies richtig oder können beide Eigentümer die Miete vereinnahmen?

Im Grundbuch stehen 2 Eigentümer in Erbengemeinschaft. Einer
davon ist mit Nießbrauch in Abtl. 2 eingetragen.

hallo printy4911,

vielen dank, dass sie mich für kompetent halten, ihre frage zu beantworten. leider habe ich von *dieser* speziellen thematik keinen blassen schimmer. ich stehe (zum glück?) allein im grundbuch…

hoffentlich kann ihnen jemand anderes helfen - alles gute

uwe

Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort.
Viele Grüsse
printy4911

Guten Morgen,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
vielen Dank für Ihre ehrlich Antwort.
Viele Grüsse
printy4911