Angenommen, eine Erbgemeinschaft von acht Kindern erbt ein Haus, beide Eltern sind gestorben. Drei der Kinder ziehen mit ihren Familien in dieses Haus ein, die anderen Kinder wohnen woanders. Man wird sich einig (allerdings nicht schriftlich), dass die drei Kinder einen gewissen Betrag an Miete an die Erbgemeinschaft zahlen. Dieses Geld wird zuerst verwendet, um Sanierungs-und Renovierungsarbeiten zu zahlen. Ist alles renoviert, wird das Geld jährlich an alle Erben (also auch die, wo in dem Haus wohnen) aufgeteilt.
Die Jahre vergehen, mittlerweile sind 3 Erben schon verstorben, das Erbrecht geht auf ihre Kinder über, es werden immer mehr Erben.
Nun zur Frage. Wenn nun einer aus diesem Haus aus Altersgründen auszieht, können die Erben verlangen, dass er trotzdem weiter Miete zahlt?
Des Weiteren: Das Haus ist ziemlich alt, die Wohnungen nicht mehr auf aktuellem Stand (Bad im Keller, keine Zentralheizung, Toilletten im Flur usw.) Kann eine Mehrheit der Erben derarte Umbaumaßnahmen beschließen, oder müssen alle Erben dem zustimmen (sind mittlerweile fast 20!).
Ich weiß, ist ein sehr komplexer und verwirrender Sachverhalt, aber vielleicht hat ja jemand den Durchblick