Mietzahlung auch nach Räumung der Mietwohnung

Hallo,

Mieter X hat seine Mietwohnung fristgerecht (drei Monate zum Monatsende) gekündigt,
hat die Wohnung aber bereits ein Monat vor dem Auszugstermin geräumt und dem Vermieter zurückgegeben.
Der Vermieter hat den Auszugstermin im Übergabeprotokoll bestätigt.
Meine Frage:
Muß Mieter X für die Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum Auszugstermin Miete bezahlen?

Im vorraus vielen Dank für die Antworten

Gruß
hsc

Ein Vertrag ist bis zum Ende seine Laufzeit zu erfüllen. Die Miete ist bis zum Kündigungstermin zu zahlen, sofern nicht Weitervermietet oder in der Wohnung gearbeitet wird.

vnA

Mieter X hat angenommen die Wohnung zum 30.04. gekündigt, ist aber bereits zum 31.03. ausgezogen,
d.h, der Vermieter hat die Wohnung bereits am 31.03. zurückgenommen,
das ist auch durch das Rücknahmeprotokoll belegt.
Wieso soll denn dann der Mieter noch für den Monat April Miete bezahlen?
Durch die Rücknahme der Wohnung vom Vermieter kann er doch wieder über die Wohnung verfügen.

Gruß
hsc

… weil der Vertrag bis zum 31.3. läuft?
Und weil Verträge auch einzuhalten sind, wenn man daraus keinen Nutzen ziehen WILL.
Warum sollte der VM auf die Miete verzichten?

vnA

Hallo,
im allgemeinen gilt: wer die Übernahme unbedingt wollte, zahlt. Wenn der Vermieter also die vorzeitige Übergabe verlangt hat (und die Wohnung ggf. sogar nutzt), zahlt er. Wenn der Mieter nur einfach fürher raus wollte und deshalb den frühen Termin für die Übernahme wollte, zahlt er - wenn nicht der Nachmieter schonmal einzieht.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Mieter und Vermieter haben sich mündlich darauf geeinigt, daß der Vermieter bereits ein Monat früher auszieht. Die Mietzahlungen bei verzeitigem Auszug wurden nicht angesprochen. Der Vorzeitige Auszug ist auch im Protokoll festgehalten. Nach dem Auszug des Mieters hat der Vermieter gleich mit der Erneuerung des Teppichbodens begonnen.

Gruß
hsc