Mietzahlung bei todesfall eines

… Hartz-IV-Empfängers

Hallo ans Forum,

folgendes Problem:

Ein Mieter, der Hartz IV bezogen hat, ist gestorben und die Erben schlagen die Erbschaft aus.

Was ist zu tun, damit die Wohnung möglichst kurzfristig wieder vermieten werden kann? Dürfen die Kinder den Schlüssel überlassen?

Bekommt man für diese Zeit noch meine Miete, wenn ja, von wem?

Herzlichen Dank für Antworten!!

Dürfen die Kinder den Schlüssel
überlassen?

verstehe die frage nicht. wem überlassen die kinder den schlüssel?

die kinder haben das erbe ausgeschlagen, also haben die damit eigentlich nix zu schaffen.

die Kinder sind in Besitz des Schlüssels und die Frage ist, ob sie diesen an den Vermieter herausgeben dürfen

du willst also wissen, ob der vermieter nicht nur die wohnung (auf eigene kosten) entrümpeln, sondern auch noch seine eigene wohnungstür aufbrechen darf? ernsthaft???

sie müssen den schlüssel rausrücken, und zwar flott.

sie hätten nichts in der Wohnung verloren, denn wer ein Erbe ausschlägt darf nicht mal die Pantoffeln des verstorbenen mitnehmen. Man könnte ja in der doch noch die goldene Uhr vom Grossvater finden, die wertvoll ist. doch die Kinder haben ja bereits darauf verzichtet.

wundert mich alles, denn normalerweise dauert das einige zeit, und bis dahin ist fast jeder normale angehörige mindestens 1x in der Wohnung gewesen, nämlich noch vor der Erbausschlagung.

wie der Vermieter das mit der Miete und Räumung regeln will, muss er mit dem Amt aushandeln.