Mietzahlung durch Hartz IV bei Auszug einer Partei

Guten Abend,
es geht um eine 60 qm grosse Wohnung in der zwei Erwachsene mit einem 3 Jährigen Kind leben. Alle drei leben von Hartz IV und auch die Wohnung wird von der Arge finanziert.
Mutter und Kind ziehen Ende des Monats aus der WG aus.

Die Wohnung kostet 330 Euro im Monat. Wird die Arge die Miete für die zurückbleibende Person weiter übernehmen oder muss sie ausziehen, da die Quadratmeterzahl für eine Person überschritten wird und oder die Miete zu hoch ist?

Danke für hilfreiche Antworten
Biggs

Hallo,

In vergleichbaren Konstellationen könnte eine Benachrichtigung durch die ArGe folgen, nach einer geeigneten Wohnung zu suchen. Es könnte sich vorab erkundigt werden, bis zu welcher Höhe die Kaltmiete für eine Einzelperson in der betreffenden Region übernommen werden könnte. Bei den Nebenkosten kann es passieren, das sie nur noch mit max. 45 m² anerkannt würden…der Rest dürfte vom Antragsteller dann selber beizutragen sein.

Der beste Weg wäre eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter. Der kann über Fristen, Möglichkeiten oder ggf. Neuberechnungen der Kostenübernahme der bisherigen Unterkunft Hinweise geben.

mfg

nutzlos