Mietzahlung - Feiertag

Hallo liebe Wissenden,

der Samstag ist ja kein Bankarbeitstag und daher mietrechtlich nicht mitzuzählen, wenn es um die Rechtzeitig der Miete geht.

Auch ein gesetzlicher Feiertag fällt da raus.

Was ist aber mit Feiertagen, die nur in manchen Bundesländern gelten, zB in Bayern?

Beispiel:
01.= Feiertag nur in speziellem, betreffenden Bundesland
02.= Werktag
03.= Werktag

Käme der Mieter am 04. oder am 05. in Verzug?

Im BGB stoße ich nur auf den Begriff des „gesetzlichen Feiertages“ und OLG-Urteile zum Samstag gibt es genug.

Hoffe auf Euren Rat, vielen Dank!

VG
Mela

Kommt darauf an, wo es Feiertag ist.

In Bayern ist Allerheiligen Feiertag
Damit kommt die Miete am 4 . 11 immer noch pünklich.

Am 5.11 verspätet. Der 1 war ein Montag.

Wäre der 1.11 ein Samstag dann wäre es der Mittwoch also der 5te 11.

Unverständlicherweise hat der BGH vor kurzem den Samstag nicht mehr zu den Werktagen gerechnet.

Jeder hat Telebanking und kann auch am Sonntag Buchungen vornehmen…

Dummchen

Hi,

Unverständlicherweise hat der BGH vor kurzem den Samstag nicht
mehr zu den Werktagen gerechnet.

Jeder hat Telebanking und kann auch am Sonntag Buchungen
vornehmen…

Dummchen

nicht jeder hat Telebanking Dummchen. Die die es haben können natürlich Samstags und auch Sonntags Buchungen losjagen, aber wo - auf der anderen Seite - sitzt der in der Bank, der die Weiterverarbeitung bewerkstelligt, so dass das Geld auch beim VM auf dem Konto gebucht wird? Richtig! Nirgends! Die Banken haben schnöderweise geschlossen, die MA sind zu Hause.

Daher auch die - verständliche - Entscheidung des BGH, dass der Samstag, soweit es Mietzahlungen betrifft, nicht als Werktag zu rechnen ist. Ansonsten ist er nach wie vor ein Werktag.

Gruß
Nita

1 Like

Hallo Nita,

Daher auch die - verständliche - Entscheidung des BGH, dass
der Samstag, soweit es Mietzahlungen betrifft, nicht als
Werktag zu rechnen ist. Ansonsten ist er nach wie vor ein
Werktag.

„Verständlich“ nur aus Mietersicht. Warum kann der Mieter nicht so überweisen, dass das Geld trotz dazwischenliegender Wochenenden und Feiertage rechtzeitig beim Vermieter eintrifft?

Leicht off topic, ich weiß…

Gruß
Alfred

1 Like

Hi,

Laut Gesetz, § 556b, BGB, ist die Miete bis zum 3ten Werktag eines Monats zu entrichten.

Nimmt man den Samstag dabei nicht raus, und genau dieser ist der 3te Werktag, wird das für den VM keinen Unterschied machen, denn er ist in der gleichen Situation wie der Mieter: In seiner Bank arbeitet keiner um die Buchung auf sein Konto vorzunehmen, selbst wenn sie fristgerecht bei der Bank eingehen würde.

Also müsstest du die Banken auffordern, Samstags (da Werktag) zu arbeiten, der Mieter hat seine Pflicht (das Geld pünktlich abzusenden) durch Dauerauftrag in der Regel durchaus erfüllt. Und da viele am letzten oder ersten eines Monats ihre Gehälter erhalten ist für diese oft auch nicht möglich wesentlich früher eine Miete zu zahlen. Schließlich ist am Ende des Geldes oft noch sehr viel Monat über.

Gruß
Nita

Hi,

Nimmt man den Samstag dabei nicht raus, und genau dieser
ist der 3te Werktag, wird das für den VM keinen
Unterschied machen, denn er ist in der gleichen Situation wie
der Mieter: In seiner Bank arbeitet keiner um die Buchung auf
sein Konto vorzunehmen, selbst wenn sie fristgerecht bei der
Bank eingehen würde.

Das stimmt :smile:

Und da viele am letzten oder ersten eines Monats ihre Gehälter
erhalten ist für diese oft auch nicht möglich wesentlich
früher eine Miete zu zahlen. Schließlich ist am Ende des
Geldes oft noch sehr viel Monat über.

Damit sind die Mieter aber auch mit den meisten Vermietern im selben Boot.

Ich als Vermieter muß mir auch überlegen, ob ich einen Betrag von xxxx EUR permanent auf dem Konto liegen habe, damit sich die Stadtwerke, der Gasanbieter, der Kreditgeber pünktlich bedienen können, auch wenn der oder die Mieter meinen „ach… ist doch egal, ob ich am 3., 4. oder 5ten Werktag die Miete überweise“.
Und DIESE Überlegung, nämlich den Betrag X, der monatlich an Kosten fällig wird, kann sich auch der Mieter wunderbar auf sein Konto legen und pünktlich bezahlen. Ist mir als Vermieter auf jeden Fall lieber als die Variante, in der ICH den Puffer bereitstelle.

Lieben Gruß
Alfred