Mietzahlung im Rückstand

Ich bin Vermieter: Wenn ein Mieter 80% der Miete am 30. des Monats zahlt, 15 % am 3.Werktag des nächsten Monats zahlt owohl er spätestens am 3. Werktag des 1. Monats hätte zahlen müssen dann auch noch im folgenden Monat wieder nicht zahlt, ist dann der Tatbstand einer Kündigung wegen Zahlungsverzug gegeben? Also im 2. Monat ist er am 5. Werktag mit 105 % einer Miete im Verzug.

Hallo. guten Tag
Sie haben einen clevernen Mieter.Da wäre eine Kündigung angesagt.Aber für eine Kündigung muss er 2 volle Monate im Rückstand sein.Sie sollten ihren Mieter eine Abmahnung erteilen, wenn er nicht pünktlich zahlt müsse er mit einer Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.
Eklis64

Machen sie sich das Vermieterleben nicht unnötig kompliziert! Schreiben Sie dem Mieter eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung für den Fall, dass der Mietrückstand nicht unverzüglich mit enger Frsitsetzung ausgeglichen wird und die Gesamtmiete künftig nicht wie vertragsgemäß vereinbart, in einer Summe, bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats auf Ihrem Konto zur Verfügung steht. Kommt es danach zu einer erneut verspäteten oder verkürzten Mietzahlung, dann kündigen Sie unter Hinweis auf die bereits erfolgte Abmahnung fristlos! Ihr Mieter scheint ein regelrechter Scherzbold zu sein!?!

Hallo, ja die Voraussetzungen einer Kündigung sind hier bereits erfüllt. Wenn ein Mieter mit 2 Monatsmieten, d.h. mit zwei aufeinander folgenden Zahlungsverpflichtungen, in Rückstand ist, ist er in Verzug. Dabei ist unerheblich, ob ein Teil bereits getzahlt ist oder nicht. Mietschulden sind Bringschulden. Aber: Der Mieter kann die Sache in diesem frühen Stadium noch „heilen“, wenn er die ausstehenden Mietbeträge unverzüglich nachzahlt.- Schreiben Sie Ihrem Mieter einen Brief (am besten per Einschreiben), in welchem Sie 1. die unverzügliche Zahlung der ausstehenden Miete anmahnen und 2. die fristlose Kündigung androhen, falls die Miete noch einmal nicht rechtzeitig ankommt.- Ein Vermieter braucht auf Dauer unpünktliche oder unvollständige Mietzahlung nicht hinnehmen.- Gruß, Achim