Mietzahlung ja oder nein

Es wurde eine Wohnung fristgerecht zum 31.08. gekündigt. Schlüßelübergabe erfolgte aber schon zum 1.08. Nun verlangt der Mieter noch eine Miete ,obwohl er zum renovieren in der Wohnung lebt. Muß man die Miete zahlen?

Es wurde eine Wohnung fristgerecht zum 31.08. gekündigt.
Schlüßelübergabe erfolgte aber schon zum 1.08. Nun verlangt
der Mieter noch eine Miete ,obwohl er zum renovieren in der
Wohnung lebt. Muß man die Miete zahlen?

Äääh…ich versteh das so, dass der Vermieter zwar schon die Schlüssel zurückerhalten hat, aber der Mieter weiter die Wohnung nutzt, wenn auch nur zum Renovieren? Wie steigt er denn ein, durchs Fenster oder durch den Kamin? Oder bleiben Haus- und Wohnungstür rund um die Uhr offen?

Selbstverständlich zahlt der Mieter noch Miete, so lange er die Wohnung zum Renovieren in Beschlag hält und/oder nicht alle Schlüssel zurückgegeben hat, mindestens aber bis 31.08.

Einzige denkbare Ausnahme: Der Mieter ist nicht mehr als Mieter dort, sondern als vom Vermieter mit der Renovierung beauftragter Handwerker.

Sorry habe falsch geschrieben der Vermiter renoviert und lebt in der Wohnung. Der Mieter hat den Schlüßel abgegeben