Darf ein Mieter nach frist - und ordnungsgemäßer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Miete einbehalten (z.B. 3 Monate - Dauer der Kündigungsfrist)? Der Eigentümer hat sich darüberhinaus bereit erklärt, die Kosten für den Umzug des Mieter zu übernehmen? Wäre wirklich dankbar für eine Antwort, da ich mich damit nicht auskenne!
Hallo!
So generell NEIN. Es mag Gründe geben, die den Mieter womöglich berechtigen, die Miete einzubehalten um mit eigenen Forderungen aufzurechnen.
Aber so wie es klingt, berechtigter Eigenbedarf(das müsste aber sicher sein!) und noch dazu freiwillige Übernahme der Umzugskosten , da sehe ich keinen Grund, die Mietzahlung einzustellen.
MfG
duck313
Die Miete ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zu bezahlen - so wie ein Arbeitnehmer bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist ja auf sein Gehalt Anspruch hat. Einbehalt wäre nur zulässig, falls der Vermieter grob seine Pflichten vernachlässigt - und dann auch erst nach Abmahnung.
Die Miete ist zahlbar bis zum Ende des Mietvertrages! Es steht nirgends, dass die Kündigungsfrist für den Mieter mietfrei ist!
Wenn man als Vermieter noch so kulant ist, die UMzugskosten - auch nur zum Teil - zu übernehmen, ist es m.E. eine Frechheit, die Miete für die letzten Monate nicht zu zahlen.
Ich würd´s ihm an der Kaution abziehen und die Umzugskosten vorerst nicht übernehmen!
Aber doch mal hier nachsehen www.frag-einen-anwalt.de oder einen Haus- und Grundbesitzerverein in der näheren Umgebung fragen!
VG
Heinz
Nein
huhu
Die Kaution ist nicht zur Sicherung der Miete da sondern zur sicherung von Schäden.
Diese darf am Ende der Mietzeit nicht Ab gewohnt werden.
Urteil des OLG Frankfurt (2004) ; Az. 2 W 10/04
cu
Welche Kaution?
Nur zur Info: Der Mieter behält die MIETE ein, nicht die Kaution.
Gruß
Die Miete ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zu
bezahlen - so wie ein Arbeitnehmer bis zum letzten Tag der
Kündigungsfrist ja auf sein Gehalt Anspruch hat.
richtig.
Einbehalt
wäre nur zulässig, falls der Vermieter grob seine Pflichten
vernachlässigt - und dann auch erst nach Abmahnung.
falsch.
Mietminderung geht immer, ab Einschränkung des Gebrauchs. Der Mieter muss den Mangel melden, aber eine Abmahnung oder Fristsetzung vor der Mietminderung ist nicht notwendig. Für eingeschränkte Nutzbarkeit eines gemieteten Dinges zahlt man auch nur einen eingeschränkten Preis, ist doch logisch, oder?