Mietzahlung Partner mit Kind

Hallöchen,

es geht darum, meine Freundin und ich haben uns getrennt, sie hat ein Kind aus erster ehe mit in die beziehung eingebracht. Wir haben eine noch gemeinsame Wohnung. Sie hat ihren anteil am mietvertrag gekündigt am 12.04.2011. Sie möchte gerne ausziehen. Ich bleibe weiter hier wohnen.
Meine Fragen nun:
Muss sie zum 12.bzw 13.07.2011 ausziehen, oder muss ich sie bis zum 01.08.2011 ertragen?
Sie hat ja ein Kind was 8 Jahre alt wird. Wird die Miete geteilt 50/50 oder muss sie 2/3 der Miete für die restliche zeit tragen.
Zur erklärung: Beide gehen arbeiten!
Was passiert wenn sie ihren Mietanteil nicht zahlt? Kann ich sie rausschmeissen? Schloss tauschen?

Bitte um rasche Hilfe!!! Es ist echt wichtig für mich zu wissen, wie das hier weiter geht, denn hier herrscht absoluter Krieg. Immer schei… wenn ein partner in einer beziehung fremd geht. *kopfschüttel*

Ach ja, noch eine frage bis zum schluss, wie werden denn die laufenden kosten geteilt, telefon, strom, ect?

ich bedanke mich schonmal bei euch, für eure Hilfe. Ganz lieben Gruss aus Köln :smile:

Auch ein Hallöchen,
nur mal zur Erinnerung:
Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.
Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.
Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten.

Ausnahme nur, weil es hier um eine/n Betrogene/Betrogenen geht:

Hallöchen,

mietvertrag gekündigt am 12.04.2011. Sie möchte gerne

Da beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben, können nur beide Parteien wirksam kündigen, es sei denn, der Vermieter nimmt die Kündigung an, wozu er aber nicht verpflichtet ist.

Auch bei einer einseitigen Kündigung bleibt das Mietverhältnis bestehen und der andere Partner kann nicht einfach den Mitmieter auf die Straße setzen, denn das Mietverhältnis besteht zwischen den Partnern einerseits und dem Vermieter andererseits.

Muss sie zum 12.bzw 13.07.2011 ausziehen, oder muss sie

bis zum 01.08.2011 ertragen?

Solange der Vermieter das Mietverhältnis durch Annahme der Kündigung nicht beendet, darf man sie weiter ertragen:wink:

Sie hat ja ein Kind was 8 Jahre alt wird. Wird die Miete
geteilt 50/50 oder muss sie 2/3 der Miete für die restliche
zeit tragen.

Entsprechend dem Mietvertrag und der bisherigen Vereinbarungen untereinander dürfte eine einseitige Änderung der Mietzahlungskriterien wiederum nicht wirksam werden, wenn die andere Partei nicht zustimmt. Was sollte „nachher“ anders sein, was „vorher“ vereinbart war?

Zur erklärung: Beide gehen arbeiten!
Was passiert wenn sie ihren Mietanteil nicht zahlt? Kann ich
sie rausschmeissen? Schloss tauschen?

NEIN, es sei denn, man möchte sich zu dem Ärger noch strafbar machen und man bedenke, hier gibt es Kleinkinder.

Ach ja, noch eine frage bis zum schluss, wie werden denn die
laufenden kosten geteilt, telefon, strom, ect?

So, wie es bisher vereinbart war, vermutlich geteilt, oder?

Schönen Tag noch.

ich bedanke mich schonmal bei euch, für eure Hilfe. Ganz
lieben Gruss aus Köln :smile: