Mietzahlung rechtens?

Hallo,mal angenommen Fam. A musste recht kurzfristig in eine 200 km entfernte Stadt ziehen (arbeitsbedingt). Sie haben mit der gesetzliche Frist von 3 Monaten gekündigt (endet Ende September) sind aber bereits zum 31.07. ausgezogen. Aufgrund der Distanz haben sie die Schlüssel bereits da beim Vermieter abgegeben. Nun haben sie erfahren, dass die neuen Nachmieter bereis seit Mitte/Ende August die Wohnung richten, ebenso der Vermieter Schönheitsreparaturen durchführt (Parkett abschleift, neuen Küchenboden verlegt,…)die Reparaturen sind nicht auf Familie A. zurück zu führen.
Ist es rechtens, dass er dennoch von Familie A. die Miete für September verlangt, obwohl er die Wohnung nutzt? Die neuen Mieter hat er wohl erst ab 1.10. zur Miete, sie haben aber wie gesagt seit August einen Schlüssel. Auch die Schönheitsreparaturen zu machen, wärend Familie A. fleißig die Miete zahlt geht etwas gegen das Rechtsempfinden. Eigentlich könnte er ja erst ab 1.10. in die Wohnung, wenn Fam. A ihm den Schlüssel nicht schon früher gegeben hätten.
Wäre sehr dankbar, falls jemand weiß ob das so rechtens ist, auch wenn es ganz sicher nicht gerecht ist!
Mit liebem Gruß und DANKE schonmal,

Tarika

Hi

Hallo,mal angenommen Fam. A musste recht kurzfristig in eine
200 km entfernte Stadt ziehen (arbeitsbedingt). Sie haben mit
der gesetzliche Frist von 3 Monaten gekündigt (endet Ende
September) sind aber bereits zum 31.07. ausgezogen. Aufgrund
der Distanz haben sie die Schlüssel bereits da beim Vermieter
abgegeben.

Wurde mit dem Vermieter über die Möglichkeit gesprochen die gesetzliche Frist nicht einhalten zu müssen oder wurde einfach der Schlüssel abgeben und das war es dann?
Grundsätzlich müssen nämlich gesetzliche Fristen auch von Mietern eingehalten werden.

Gruß
Edith

Ganz herzlichen Dank erst mal für die Antwort. Welche gesetzliche Frist meinen Sie??? Es wurde mit dem Vermieter vereinbart, dass er schnellstmöglich Nachmieter einmietet. So dass Fam A. dann evtl schon vor dem 31.09 raus ist. Dass die Wohnung „renoviert“ werden soll war bis dahin nicht bekannt, außer, dass die alte Küche raus kommt, was jetzt wohl nicht der Fall ist, sie wird „erneuert“. Ebenso die ganzen Parkettböden geschliffen und versiegelt.
Fakt ist, dass Fam A. Miete für September zahlen soll, was laut Kündigungsfrist gerechtfertigt ist.
Da aber die Nachmieter bereits seit August in der Wohnung sind und renovieren und der Vermieter den Nachmietern mit renovierungsarbeiten (Verschönerungen) entgegenkommt, die gerade durchgeführt werden (seit Anfang September) ist es die Frage, ob es rechtens ist, dass Familie A die Miete zahlt und der Vermieter und die Nachmieter die Wohnung nutzen. Die Nachmieter ziehen auch bereits in der letzten Septemberwoche ein.
Wäre die Schlüsselabgabe mit dem Mietende zusammengefallen könnte der Vermieter schließlich erst Anfang Oktober in die Wohnung und die Mieter frühstens Mitte September renovieren…

Hallo,
bis zum Eintritt der Kündigungsfrist bist Du Hauptmieter.
Ein Vermietung ist hier eine (unerlaubte) Untervermietung ohne dein Wissen und deine Zustimmung.
Sollte er dafür Mietzins erhalten haben, ist dies eine ungerechtfertigte Bereicherung und du hast einen Rückzahlungsanspruch.
Wegen der ihm (treuhänderisch) überlassenen Schlüssel läßt sich strafrechtlich sicher auch noch etwas machen.
Du hast also gute Karten was eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag angeht und bei der Renovierung sollte er dir auch entgegenkommen,
Gruß
Andi

Hallo Tarika,

Dann soll die vorzeitige Schlüsselübergabe so verstanden werden:
Mieter übergibt dem Vermieter den Schlüssel vorzeitig, damit er die Wohnung Interessenten zeigen kann und damit kurzfristig ein neuer Mietvertrag mit Schlüsselübergabe geschlossen werden kann?

Dann würde meiner Ansicht nach der § 536 BGB Abs.1 Satz 1 und wenn bereits ein Mietvertrag mit den Nachmietern geschlossen wurde, welche diese berechtigt, die Wohnung schon vor dem 1.10. zu nutzen, ebenso Abs.3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html) Der Mieter müsste also keine Miete mehr zahlen.

Gruß

Joschi

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten. Ist doch etwas beruhigend.
Glaube nicht, dass er von den Nachmietern schon Miete verlangt, evtl. eine halbe MM, aber das kommt noch raus. Das Mietverhältnis war recht gut, darum der Ärger…
Es ist nicht unbedingt fair, wie das abläuft. Hoffe es regelt sich noch alles im Guten. Für September müsste sich eigentlich der Vermieter und der Nachmieter die Miete teilen, die 2 Wochen im August sind zwar nicht ok, aber da sagt man ja gar nichts.
Kein Ding, wenn der Vermieter kurz vorher noch was richtet, aber wenn er 2 Wochen renoviert, was nur den Nachmietern dient und das in der Zeit in der der Vormieter noch Miete bezahlt, um keinen Mietausfall zu haben und der Vormieter von den Schönheitreparaturen rein gar nichts hat, passt was nicht. Und wenn die neuen Mieter 5-6 Wochen bevor sie Miete zahlen schon den Schlüssel haben und vorzeitig einziehen ist das auch nicht ok.
Die Schlüsselübergabe erfolgte genau aus dem Grund, dass er die Wohnung zeigen kann und möglichst schnell vermietet.

Hallo Joschi,
alles nicht so glücklich! Vermieter ist der Meinung, dass man ja schließlich vorzeitig ausgezogen ist und somit „selber Schuld“. Und dass er ja schließlich in SEINE Wohnung kann und diese renovieren…Verschulden von Fam A bestand darin die Miete für September nicht mehr zu überweisen, da klar war, dass Nachmieter bereits seit August die Schlüssel hatten und man davon ausging die Wohnung wäre ab 1.09. oder 15.09. vermietet, was dann mit der Kaution abgerechnet hätte werden können.
Nach Telefonat ist alles recht verbockt.
Für die Familie ist es nicht einzusehen, warum sie die Miete zahlt, während Nachmieter seit 6 Wochen die Schlüssel haben und wohl erst ab 1.10. Miete zu zahlen haben.
Selbst die halbe Miete ist eigentlich zuviel.
Falls noch jemand was weiß, wäre es schön!

LG Tarika

Hallo Tarika,

Da gibt es nicht mehr viel zu sagen, § 536 Abs.3 BGB greift. Der alte Mieter kann die Wohnung nicht mehr nutzen, somit ist er von der Mietzahlung befreit. Dabei ist vollkommen unerheblich, ob er dies überhaupt beabsichtigt hat oder nicht. Auch ist unerheblich, ob der Nachmieter bereits für September Miete zahlt. Notfalls von einem Juristen beraten lassen.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

von Herzen Danke für die Hilfe. Ich hoffe dennoch, dass es irgendwie ohne Juristen geht. So schwer zu kapieren ist es ja eigntlich nicht, wenn man nicht nur seinen eigenen Vorteil sieht!

Ganz lieben Gruß,

Tarika

Hi

Da gibt es nicht mehr viel zu sagen, § 536 Abs.3 BGB greift.
Der alte Mieter kann die Wohnung nicht mehr nutzen, somit ist
er von der Mietzahlung befreit. Dabei ist vollkommen
unerheblich, ob er dies überhaupt beabsichtigt hat oder nicht.

Das heißt also, wenn ich das richtig verstehe: Wenn man als Mieter frühzeitig aus einem Vertrag rauswill, muß man nur den Schlüssel zurückgeben, um die Wohnung nicht mehr nutzen zu können und dann muß man seine Verpflichtung - Mietzahlung bis zum Vertragsende - nicht mehr einhalten?
Wäre es in D wirklich so einfach aus einem Mietvertrag ohne Einhaltung von gesetzlichen Fristen auszusteigen?

interessiert
Edith

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Hallo little Panda,

Das heißt also, wenn ich das richtig verstehe: Wenn man als
Mieter frühzeitig aus einem Vertrag rauswill, muß man nur den
Schlüssel zurückgeben, um die Wohnung nicht mehr nutzen zu
können und dann muß man seine Verpflichtung - Mietzahlung bis
zum Vertragsende - nicht mehr einhalten?

nein, so einfach ist es nicht. Es geht hier weniger um die Schlüsselrückgabe, sondern dass die Schlüsselrückgabe nur dazu dienen sollte die Wohnung nach Möglichkeit kurzfristig vermieten zu können. Dies sollte geschehen um den Mieter vorzeitig von seiner Zahlungsverpflichtung zu befreien. Entzieht der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit entgegen der Absprache durch ein Recht, welches er einem Dritten eingeräumt hat die Wohnung weiter zu nutzen, so greift § 536 Abs.3 BGB.
Die Parteien waren sich ja offensichtlich darüber einig, dass der Mietvertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist fortbestand haben sollte und nur vorzeitig aufzuheben sei, wenn ein Nachmieter gefunden wird, welcher die Wohnung vorzeitig anmieten will. Das berechtigt natürlich den Vermieter nicht einem Dritten die Wohnung zur Nutzung zu überlassen ohne den ehemaligen Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen. Tut er dies, so beschneidet er das Recht des ehemaligen Mieters mit der Folge, dass der keine Miete mehr zahlen muß.
Selbst eine Renovierung des Vermieters, welche dem Mieter die Möglichkeit der Nutzung nimmt, hätte meines Erachtens die gleiche Wirkung.

Gruß

Joschi

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Hallo Joschi,

richtig erkannt. Das Problem ist, wenn der Vermieter das jetzt nicht einsieht und die Sache von Juristen geklärt wird, dann muss er, ob man das beabsichtigt oder nicht, auch die Augustmiete zurückzahlen, da es kein Schlüsselübergabeprotokoll gibt, indem der Vermieter den Schlüssel „unter Vorbehalt“ angenommen hat. Somit steht die Schlüsselübergabe über der Kündigungsfrist, da die Wohnung ab diesem Moment nicht mehr nutzbar war für die Mieter. (So wurde das von einem „Fachmann“ erklärt)
Aber das will man ja nicht, Worte sollten ja auch was gelten und es sollte ja allen Beteiligten zum Vorteil dienen. Der Vermieter hat keinen Mietausfall, der Nachmieter hat nur eine Halbe Miete, kann renovieren und muss nicht doppelt Miete zahlen und die Vormieter sind schneller aus dem Vertrag.
Allerdings ist es genau dieses, dass die Nachmieter bereits seit Mitte August im Besitz der Schlüssel sind und die Wohnung ebenfalls vom Vermieter gerichtet wird, der Mietvertrag aber erst im Oktober beginnt. Also zahlt der Vormieter und der Rest nutzt!

Grüße an alle und nicht nur an seinen Vorteil denken, dann würde es solche Fälle nicht geben und alle wären glücklich(er)!

Tarika