Es war einmal in einem weitentfernten Land…
…
…man stelle sich vor, dass eine gewisse Person A, unser Held der Geschichte, zum 01.10.2009 zum Bund eingezogen werden würde.
Wenn Person A nun auf den Kalender blickt, dann bemerkt er, dass es nicht mal mehr 2 Monate bis dahin sind.
Er weiß aber, dass er noch vor dem Wehrdienst ausziehen will von zuhause, da er sich zuhause nicht mehr wohlfühlt bzw. weil für Person A eig. gar kein Platz mehr im Hause seiner Eltern ist…
Nebenbei sei angemerkt, dass das Elternhaus von Person A Hartz IV empfängt.
Person A macht sich große Sorgen, da er nicht weiß wie er eine eigene Wohnung finanzieren soll, vorallem weil sein Wehrsold nicht ausreichen werde und er zittert, da er weiß, dass der Staat ihm was von seinem hart verdientem Wehrsold abziehen wird!
Doch da kommt Person A eine tolle Idee!
Er hatte da mal was gehört, dass die lustige Unterhaltssicherungsbehörde ihm helfen könnte seine Wohnung bezahlt zu bekommen. Er denkt sich, er könnte sich doch einfach bei seinen Freunden B und C in deren neuen Wohnung wohnhaft melden und dort einziehen. Dann würde er nicht mehr unter der fiesen Hartz IV-Hexe leiden und wäre weg aus dem Aschenputtelverließ seiner Eltern.
Doch er fragt sich, wie es dann geregelt werden würde mit ihm in dieser WG und der Miete, die dann natürlich geteilt werden müsste untern den Freunden?
Ob die lustige Unterhaltssicherungsbehörde wohl noch schnell helfen könnte…
was meint ihr ist das Ende der Geschicht?
Hallo,
die Bundeswehr sorgt dafür, daß ihre Wehrpflichtigen nicht unter Brücken leben müssen und stellt ihnen eine Unterkunft (vulgo ein Mehrbettzimmer in der Kaserne, das man nach der Grundausbildung aber bisweilen auch alleine bewohnt) nebst Verpflegung zur Verfügung.
Noch schnell einen eigenen Hausstand zu begründen, bedeutet in jedem Fall, höchstens 70% der (anteiligen) Miete (und das nur bis zu einem Höchstsatz) erstattet zu bekommen. Falls A alleinstehend ist und kein eigenes Einkommen hat, bekommt er (Ausnahmen sind denkbar) nichts.
OT: wenn die Wohnung wirklich zu klein sein sollte, sollte der Haushalt bei der Arge vorsprechen, aber wenn man mal mehrere Monate mit 7 anderen zusammen auf etwa 40m² zusammengelebt hat, kommt einem die Wohnung vielleicht geräumig vor
Cu Rene
Was aber wenn der Wehrpflichtige so oder so ausziehen muss und will? Man könnte den Fall noch spezifischer Betrachten:
Der Wehrpflichtige hätte sein Leben lang bei seiner deutschen Mutter gelebt und ist vor etwa 2 Jahren zu seinem Vater gezogen. Der Vater ist ein strenggläubiger Moslem, im Gegensatz zu seiner Mutter, bei der der Wehrpflichtige komplett locker und deutsch erzogen wurde.
Er lehnt komplett den islamischen Glauben ab, den er von seinem Vater aufgedrängt bekommt.
Nebenbei ist die Wohnung immernoch sehr klein, was für manche vllt ok wäre, aber wenn man mal betrachtet, dass der Wehrpflichtige sich sein Zimmer mit 2 kleineren Geschwistern teilen muss, dann ist das doch irgendwie was anderes, wenn der Wehrpflichtige an den Wochenenden nach Hause kommen will und sich erholen möchte.
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