Mietzahlungen zweckgebunden?

Hallo Leute!

Vielleicht kann mir einer von euch helfen, bei der Frage, ob Mietzahlungen zweckgebunden sind, also nur für die Mietsache verwendet werden dürfen, oder ob man als Vermieter diese auch anders verwenden kann/darf???

nein, warum sollten die zweckgebunden sein?

ok, die nebenkosten sind es sicherlich, weil da ja bereits entstandene kosten auf den mieter umgelegt werden. aber die kaltmiete? nee, das ist nicht an die immobilie gebunden.

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht wirklich.
Ich kann mit meinen Einnahmen machen was ich will. Wer sollte mir (als Privatmensch) da irgendwelche Vorschriften machen wollen oder dürfen?

vnA

Hallo,

Vielleicht kann mir einer von euch helfen, bei der Frage, ob
Mietzahlungen zweckgebunden sind, also nur für die Mietsache
verwendet werden dürfen, oder ob man als Vermieter diese auch
anders verwenden kann/darf???

stell Dir vor, es gibt Personen, die ihren Lebensunterhalt dadurch bestreiten, dass sie ihre Wohnungen vermieten. Völlig legal…

Gruß

S.J.

ot Re: mietzahlungen zweckgebunden?
Hallo,

wenn man für „Blackjack und Nutten“ TM bezahlt, dürfen diese Gelder nur für Spielkarten und Silikonbrüste verwendet werden?

hth

Ein Teil schon, schließlich müssen Gebäude auch Indstandgehalten werden und dazu sollte man schon Geld in der Rückhand haben.

stimmt, aber wirkich zweckgebunden ist das nicht. ist immerhin sache des eigentümers, ob er sein gebäude verfallen lässt, oder dafür geldmittel aufwendet.

Nein! Es ist grundsätzlich möglich ein Gebäude „abwohnen“ zu lassen, und sich hierum nicht weiter zu kümmern, als nur die Dinge zu tun, zu denen man gegenüber den Mietern vertraglich verpflichtet ist, oder konkreten gesetzliche Regelungen (insbesondere aus Sicherheitsgründen) verlangen. Und auch das Geld für die hiernach notwendigen Maßnahmen (und das ist nicht viel) muss nicht aus den Mieteinnahmen stammen, sondern kann auch aus einem Lottogewinn, dem Lohn aus unselbständiger Arbeit, … stammen.

Ein Vermieter kann durchaus jeden Monat jeden Cent der Mieteinnahmen vollkommen frei und unbeschränkt nach Lust und Laune verwenden. Was an Aufwand bzgl. der Mietsache unvermeidbar ist, kann auch aus anderen Quellen finanziert werden.

Gruß vom Wiz

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Die Frage könnte für einen Arbeitslosen interessant sein, der ALGII beantragen will, aber eine vermietete Immobilie bestitz. Wieviel der Miete kann man auf den Lebensunterhalt anrechnen, wieviel muss als notwendige Rücklage/Instandhaltung, laufende Zahlungen unberücksichtigt bleiben.

nun,dann wird er wohl nicht allzu lange Vermieter sein.
Vom Blitz getroffen zu werden ist wahrscheinlicher als 6 Richtige im Lotto.