Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum __________ (frei gelassen!) mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
Meine Frage: Was bedeutet das für mich? Kann ich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen? Oder muss ich 47 Monate in dieser Wohnung wohnen?
Hallo, noch etwas: ich gehe davon aus, daß es sich hierbei um einen Wohnungsmietvertrag handelt und nicht um einen Gewerbl. Mietvertrag (z.B. Fabrikhalle o.ä.).- Übrigens würde auch ein ausgefülltes Datumsfeld nichts ändern, da diese Klausel meines Wissens nach nicht rechtlich bindend wäre. Also keine Sorge! Glückauf!- Achim
Sofern Sie in Ziff.2 einen Zeitraum von 1 bi zu max. 4 Jahren ergänzen, dann gilt das ordentliche Kündigungsrecht für diesen Zeitraum ausgeschlossen. setzten Sie nichts ein oder besser noch streichen Sie den Passus zu 2 durch, dann gilt der Mietvertag unbefristet und kann von Ihnen mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten jederezit gekündigt werden.