Mietzeit "überzogen"

Hallo,

vorab: Dieser Fall betrifft mich nicht, weder als Mieter noch als Vermieter. Also „persönliche Ratschläge“ sind nicht nötig (und das sage ich nicht, weil man dies muß, sondern weil es wirklich so ist :smile: ):

Folgender Fall: Ein Mieter hat seine Wohnung in einem Mehrfamiliehaus (bzw. Hochhaus) zum 30.September gekündigt.
Doch irgendwie „klappt es mit dem Umzug nicht so recht“. Die letzten Möbel werden erst am 6.10. abgeholt. Der Nachmieter wohnt zwar im selben Haus, hat seine Wohnung aber quasi zur selben Zeit gekündigt und muß die neue Wohnung ja auch noch renovieren und dann noch umziehen, was vermutlich auch noch einmal 4-5 Tage in Anspruch nehmen würde.

Der Vermieter wollte dann auch am 6.10. den Schlüssel haben und „Wohnungsbesichtigung“ machen, doch der Mieter war angeblich nicht da und kam auch nicht wieder. Er sagte dann, das er den Schlüssel sowieso nicht abgeben würde, den würde er am nächsten Tag mit der Post schicken.

Das ganze zieht ja so einen „Rattenschwanz“ hinter sich her. Nur weil einer vorne „pennt“ müssen nun alle anderen rotieren und haben den Ärger.
Aber ich vermute doch mal, dass es bei sowas auch Auflagen gibt, oder? Wenn ich doch bis Ende September eine Wohnung gekündigt habe und dann noch 10 Tage lang den Schlüssel einbehalte, könnte man dann nicht noch eine komplette Miete quasi als „Strafe“ kassieren, oder gibt es da eine „Kulanzzeit“?

Wie gesagt: Ich bin weder Mieter, Vermieter noch Nachmieter.

Vielen Dank für eure Meinung:

GrußTaki

Hallo!

Nein, es gibt keine Toleranz.

Mieter muss Nutzungsentschädigung zahlen ( wie Miete, nur heisst sie nicht mehr so, weil ja Mietverhältnis beendet ist). Zusätzlich kann auch weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden.

Und sicherlich anteilig nach den Tagen, wegen 6 Tagen kann man sicherlich nicht eine Monatsmiete fordern.

Und Nachmieter hat solche Ansprüche an den Vermieter. Er zahlt ja und kann noch nicht rein.

Und der Vermieter wiederum an den bummelnden Mieter auch wegen der nicht frei werdenden Whg. des Nachmieters. Denn die hätte ja auch neu vergeben werden können mit Mieteinnahmen.

MfG
duck313

Hallo,

doch, dass kann durchaus eine ganze Monatsmiete werden, denn der Vermieter des Nachmieters muss sich nicht auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur um wenige Tage einlassen, sondern ist darin frei, die Verlängerung nur monatsweise vorzunehmen.

Und da die monatsweise Verlängerung immer noch günstiger sein wird, als anderswo mit zusätzlichen Umzugskosten für einige Tage unter zu kommen, verstößt die Annahme eines solchen Angebots auch nicht gegen die Schadensminderungspflicht. Und soweit ein Einzug zum Stichtag nicht möglich ist (der ja schließlich auch organisiert werden muss), kann man den Mieter auch nicht zwingen sofort am nächsten Tag nach Räumung die Wohnung zu übernehmen bzw. dann sofort die Miete hierfür zu zahlen. Insoweit wird dann auch dem Vermieter mehr Schaden als nur für die Einzeltage entstehen.

Gruß vom Wiz

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Ein Mieter hat seine Wohnung in einem
Mehrfamiliehaus (bzw. Hochhaus) zum 30.September gekündigt.

Deshalb gibt man an diesem Tag auch spätestens die (in aller Regel geräumte) Wohnung an den Vermieter zurück. Und es wurde zwar nicht erwähnt, aber ich unterstelle einfach mal, dass der Vermieter die Wohnung also zum 1. Oktober neu vermietete.

Nur weil einer vorne „pennt“ müssen nun alle anderen rotieren
und haben den Ärger.

Genau, alle anderen haben jetzt den Ärger. So richtigen Spaß hat aber später der Altmieter - und zwar nach Eingang einer gepfefferten Schadensersatzforderung.

Der Vermieter wird natürlich nicht nur seinen eigenen Mietausfall sowie die Kosten eines alsbald hinzugezogenen Rechtsanwalts geltend machen, sondern auch alle Forderungen durchreichen, die seitens des Nachmieters an ihn gestellt werden. Wie hoch die sind - Stichwort Rattenschwanz - kann momentan niemand beziffern. Aber kommen werden sie wohl, so der neue Mieter nicht ein höchst harmoniebedürftiger Mensch ist.

Hallo

Das wäre wünschenswert. Ich vermute allerdings, das sich das ganze „im Sande verlaufen“ wird… So getreu den Motto: Hauptsache der Mieter ist endlich raus und alle haben ihre Ruhe.

Was eigentlich schade ist, denn so ein richtiger finanzieller Denkzettel würde ich „schön“ finden… Aber hier im Haus sind jetzt alle ziemlich glücklich, das dieser Mieter raus ist. Sehr „schön“ auch zu hören, das der „neue Freund“, der ihm beim Umzug geholfen hat und die letzten Wochen jeden Tag zwischen Wohnung und Neuwohnung kutschiert hat (500 km Leistung, ohne Entschädigung) ebenfalls schon die Schnauze voll hat und mit der Person eigentlich nichts mehr zu tun haben möchte…
Ha… Wenn man dann bedenkt, das dort noch ein großer Labrador hinzukommt, der gerne lange und laut bellt, wenn er allein gelassen wird (und das wird er oft), dann tun mir die neuen Nachbarn wirklich leid…

Naja… Dementsprechend ist man hier happy und wird sich sicher sagen „Hauptsache der ist weg…“… Aber ich wollte es nur mal wissen…

Gruß
Taki

Ich vermute allerdings, das sich das ganze „im Sande verlaufen“ wird…

Sämtliche weiteren Bemerkungen sind für die Vertragsbeziehungen zwischen Vermieter/Altmieter und Vermieter/Neumieter irrelevant.

Dass irgendwas im Sande verläuft, mag sich vielleicht der Altmieter wünschen. Den anderen zwei Parteien entstehen Kosten, die sie selbst nicht zu verantworten haben.

Ein schlauer Vermieter wird an dieser Stelle aber keine zwei Fronten aufmachen und deshalb die berechtigten Forderungen des Neumieters an ihn erfüllen. Sein Interesse muss an einem guten zukünftigen Mietverhältnis liegen.

Gegenüber dem alten Mieter hat er dieses Interesse nicht mehr. Wenn er also sein Geld für andere Dinge braucht als es aus dem Fenster zu werfen, wird er sich nun mit einem Fachanwalt besprechen. Die Sache mit dem Imsandverlaufen hat sich damit erledigt.