Hallo Leute,es gibt hier ein Problem mit der Frist für eine Kündigung.
Es steht im Mietvertrag:
Das Mietverhältniß beginnt am 01.08.2008 und läuft auf unbestimmte Zeit.Es kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
d.h. im Klartext: beide Parteien (Mieter und Vermieter) sind an diese vereinbarte Kündigungsfrist gebunden und können jeweils nur bis zum 31. Mai des laufenden Jahres zum 31. Dezember des laufenden Jahres kündigen.
wenn sich der Mieter also z.B. im August 2012 entscheidet die Gewerberäume aufzugeben, kann er frühestens zum 31. Dezember 2013 kündigen - jedenfalls wenn der Vermieter stur ist und sich nicht auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einem früheren Datum einlässt.
Im Unterschied zum Wohnraummietrecht können bei Gewerbeobjekten die Mietvertragsbedingungen frei ausgehandelt werden.