Mietzeit und kündigung

Guten Tag

ich habe in Google diesen Miettext gefunden, und wir haben diskutiert was er bedeutet.

Bedeutet er dass das Mietv. 1 Jahr läuft und ein Jahr verlängert und dann ende… mit der zwischenoption zu kündigen (nach 6 Monaten)…

Oder bedeutet es dass es immer um ein Jahr verl. mit der Opt. 6 Mon vor Ablaf zu künd.

Danke

Hier der Text dazu:
§ 4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

Das Mietverhältnis verlängert sich um …1… Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

Die Erklärung die ich nicht der verstehe (IHK FRankfurt Google 1. Link)

33 Diese Variante stellt ein befristetes Mietverhältnis dar, welches vorbehaltlich der nachstehenden Verlängerungsklausel (S. 5 des Merkblattes) mit Fristablauf endet. Während der Mietdauer kann nur aus wichtigem Grund(vgl. dazu § 5) gekündigt werden. Näheres dazu: S. 4 ff. des Merkblattes.

Hallo,

dieser Passus bedeutet:

der Vertrag läuft so lange, wie vereinbart (1 Jahr oder mehr - steht in den § voran)…

Wenn dieser Vertrag dann nicht 6 Monate vor ABLAUF gekündigt wird (per eingeschriebenen Brief), verlängert sich der vertrag um ein weiteres Jahr.

Beispiel:

im Vertrag wurde folgendes angegeben:

Mietlaufbeginn: 1.8.2009
Mietdauer: 1 Jahr

Fazit: Kündigung muss bis zum 31.1.2010 gekündigt werden, dass der Auszug zum 31.7.2010 gewährt wird. Wird der Termin verpasst (31.1.2010) verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr und kann erst wieder bis 31.1.2011 zum 31.7.2011 gekündigt werden.

ich dachte
dass der Vertrag sich um ausschließlich um ein Jahr verlängert und dann nicht mehr.

Sprich dass es sich um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag handelt.

Hallo Daniel.

dass der Vertrag sich um ausschließlich um ein Jahr verlängert
und dann nicht mehr.

Sprich dass es sich um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag
handelt.

Und _woraus_ schließt Du das? Da steht doch nirgendwo, dass die automatische Verlängerung um ein Jahr nur ein einziges Mal stattfindet.

"§ 4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

Das Mietverhältnis verlängert sich um …1… Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens."

Es steht im Text NICHT „verlängert sich EINMALIG um ein Jahr“.

–> Beim Vertragsschluss wird Befristung bis zu einem bestimmten Datum (X) vereinbart. Vertrag läuft also erst einmal bis Tag X; wenn spätestens sechs Monate vor Tag X per Einschreiben gekündigt wird, ist Tag X eben auch absolutes Ende des Vertrags.

Wenn NICHT gekündigt wird, verlängert sich die Mietdauer bzw. Vertragslaufzeit um ein Jahr: X + 1 Jahr. Nun gilt § 4 analog für dieses Datum als Fristende, Kündigungsfrist ist sechs Monate vor Tag X + 1 Jahr. Und so wiederholt sich das jedes Jahr, wenn nicht gekündigt wird.

(Ich setze voraus, dass Du alle wesentlichen Abschnitte aus dem Mietvertrag zitiert hast.)

Gruß
ute