Mietzinsabtretung an Bank bei Darlehen?

Hallo,
nehmen wir an der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung möchte sein Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung umschulden. Die neue Bank würde als zusätzliche Sicherheit zur Grundschuld die Abtretung der Miete verlangen.

In dem Formular wäre nicht erwähnt, dass dies selbstverständlich nur bei Ausfall der Zahlungsverpflichtung des Schuldnerst greift. Auch ist die Miete höher als die Tilgungsrate.

Ginge der Eigentümer der Wohnung damit nicht ein Risiko ein? Oder ist das tatsächlich gängige Praxis bei den Banken?

Hallo,
nehmen wir an der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung möchte sein Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung umschulden. Die neue Bank würde als zusätzliche Sicherheit zur Grundschuld die Abtretung der Miete verlangen.

In dem Formular wäre nicht erwähnt, dass dies selbstverständlich nur bei Ausfall der Zahlungsverpflichtung des Schuldnerst greift. Auch ist die Miete höher als die Tilgungsrate.

Ginge der Eigentümer der Wohnung damit nicht ein Risiko ein? Oder ist das tatsächlich gängige Praxis bei den Banken? Nein absolut nicht gängig und eigentlich eine Frechheit. Wieso wollen die auf einmal mehr Sicherheiten? Wenn die Bank eine Absicherung möchte, keine Mietabtretung – sie können eine Mietausfallversicherung abschließen. Die der Bank vorlegen, aber NICHT abtreten!!!

Ich würde an Ihrer Stelle noch ein Gegenangebot einholen!