Mietzinsloser Miet- oder Pachtvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

mein Vater hat eine Wohnung gekauft und möchte sie mir zur Existenzsicherung überlassen. Ich möchte diese Wohnung zu meiner Existenzsicherung als Ferienwohnung vermieten. Mein Vater will aus steuerrechtlichen Gründen mit den Mieteinnahmen nichts zu tun haben. Darf ich diese Wohnung ohne Weiteres vermieten oder kann/muss ich mit ihm eine Art „mietzinslosen Miet- oder Pachtvertrag“ vereinbaren? Gibt es so etwas überhaupt?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

Hallo!
Tut mit leid, das ist nicht mein Fachgebiet. Hier ist jemand gefragt, der sich bei Mietrechtsfragen auskennt.
Schöne Grüße!

Tyno,
es tut mir furchtbar leid aber davon habe ich leider absolut keine Ahnung.

Liebe Grüße
Elly

Hallo!

Das tut mir leid. Da kenne ich mich leider garnicht mit aus.

Gruß
Christian Harms

Ein einfacher Mietvertrag mit Ihrem Vater mit ausdrücklich vereinbartem Recht der Untervermietung oder Weitervermietung reicht hier vollständig aus.
Die Miete muss nicht zwangsläufig in finanzieller Form beglichen werden, sondern kann vertraglich als Sachleistung vereinbart werden.

Dies ist meine persönliche Meinung, die keinesfalls den Rat eines Rechtsanwaltes ersetzen kann.

Tut mir leid davon habe ich keine Ahnung.

Hallo,
tut mir leid - auf diesem Gebiet bin ich nicht kompetent.
gruß
R.Streicher

Ich muss hier noch mal nachhaken. Also: Dein Vater hat eine Wohnung die auf seinen Namen läuft. Die ist aber für dich, also zur jetzigen Benutzung. Du möchtest diese aber nicht selber nutzen sondern durch Mieteinnahmen nutzen.
Wenn jetzt dein Vater aus steuerlichen Gründen mit den Einnahmen nichts zu tun haben will, dann müsstet ihr einen Mietvertrag machen über eine geringere Miete, kostelose Mietüberlassung müsste man abklären, dann kannst du die Mietwohnung (Inhalt Mietvertrag) weitervermieten.
Wie das ganze aber steuerlich zu sehen ist, das würde ich dann lieber über einen Steuerberater mal abklären.

Hallo,

tut mir leid, das ich in dieser Angelegenheit nich weiter helfen kann. Vielleich fragen Sie mal einen Anwalt für Mietrecht, der müsste Ihnen weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich hoffe, daß Du inzwischen gute und richtige Antworten bekommen hast.
Ich habe leider keine Ahnung in diesen Dingen.
Gruß
clarwi