wenn eine mietzusage mündlich gemacht wurde , jedoch noch keine antwort erhalten wurde vom markler , ob nun die wohnungzusage für den mieter fix ist , da noch eine zweite interessente vorhanden ist ( vermieter entscheidet wer sie bekommt).und es wurde bereits eine zusage mit einer kautionanzahlung hinterlegt. Ist diese nun fix oder kann noch zurücktgetreten werden zu der zusage
Hallo!
Es besteht hier keine Pflicht, einen schriftl. Vertrag zu machen.
Gruß
Falke
Hallo,
wenn eine mietzusage mündlich gemacht wurde
jedoch noch :keine antwort erhalten wurde vom markler , ob nun die
wohnungzusage für den mieter fix ist ,
es wurde doch eine mündliche mietzusage gemacht, oder doch nicht??
da noch eine zweite :interessente vorhanden ist ( vermieter entscheidet wer sie bekommt).und es wurde bereits eine zusage mit einer kautionanzahlung hinterlegt.
Wurde die Kaution hinterlegt, ist das Mietverhältnis aufgrund der mündlichen Zusage zustande gekommen.
Ist diese nun fix oder kann noch :zurücktgetreten werden zu der zusage
Wenn eine mündliche Zusage vorliegt, wie sollte dann von der Zusage zurück getreten werden können, zumal die Kaution ja offensichtlich auch bereits bezahlt wurde?
Schönen Tag noch.