Hallo,
folgende Situation: Angenommen es wird eine schriftliche Zusage erteilt, ein Haus an einen Mieter zu vermieten. Im Nachhinein wird festgestellt, dass der Mieter die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Kann von einer solchen schriftliche Mietzusage zurückgetreten werden. Ein Mietvertrag wurde noch nicht abgeschlossen.
folgende Situation: Angenommen es wird eine schriftliche
Zusage erteilt, ein Haus an einen Mieter zu vermieten. Im
Nachhinein wird festgestellt, dass der Mieter die
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Kann von einer
solchen schriftliche Mietzusage zurückgetreten werden. Ein
Mietvertrag wurde noch nicht abgeschlossen.
Das kommt auf die individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien an. Auch wenn noch kein MV geschlossen ist, haben sich beide ja gegenüber erklärt. Ist hierin nichts dergleichen vereinbart, bleibt es bei der Zusage.
Abweichungen davon könnten Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
wer einen MV macht mit einem EV-ler macht, dem
prognostiziere ich für die nächsten monate
bzw. jahre eine ungemütliche zeit und kann
für diesen nur hoffen, dass er auf das geld
aus dem MV nicht angewiesen ist…
sorry, aber ohne die Hintergründe der EV und die
Gesamtsituation zu kennen, ist das schlichtweg Quatsch.
ich weiss ja nicht auf welche basis sich deine erfahrungen stützen,
die du mit dem tollen argument quatsch hier gezeigt hast, tatsache
ist, dass die wenigsten ev-ler, im anschluss eine schuldenfreie
karriere hinlegen - und eins ist auch sicher: zu aller erst
werden mietzahlungen eingestellt, von betreffenden personen
ich weiss ja nicht auf welche basis sich deine erfahrungen
stützen,
Zwei Fälle in der eigenen Familie und dem engen Bekanntenkreis.
Durch „falsche Freunde“ in die Schuldenkrise geraten…vor dem Nichts gestanden, EV abgegeben um Ruhe vor den Gläubigern zu haben - dann langsam wieder aufgerappelt, nach und nach alles abbezahlt - und dabei zur Miete gewohnt und jedne Monat pünktlich gezahlt.
und eins ist auch sicher: zu aller erst
werden mietzahlungen eingestellt, von betreffenden personen
Ich würde wieder sagen: „Kommt drauf an.“ Auf die Umstände und die Person.
Daß viele ihre Situation selbst verschuldet haben und nach dem „Nach mir die Sintflut“-Prinzip leben, ist schon richtig - aber allein von einer EV darauf zu schließen, daß man als Vermieter in Zukunft generell der Miete hinterher laufen muß, ist IMO falsch.
Daß viele ihre Situation selbst verschuldet haben und nach dem
„Nach mir die Sintflut“-Prinzip leben, ist schon richtig -
aber allein von einer EV darauf zu schließen, daß man als
Vermieter in Zukunft generell der Miete hinterher laufen muß,
ist IMO falsch.
von generell hab ich nix geschrieben, sondern dass man mit rechnen muss
was du geschrieben hast mag ja alles stimmen, aber schau doch bitte mal
was oben steht und um was es dabei geht: versetze dich in die situation
des vermieters und dann kannst du noch so viele gute besipiele aus deiner
familie finden, du wirst dich (nicht nur aus statistischen gründen) bei
der vermietung an einen nicht-ev-ler halten…!!
…, du wirst dich (…) bei der vermietung an einen nicht-ev-ler halten…!!
Da fällt mir ein: Jeder EV-ler war vorher Nicht-EV-ler.
Insofern besteht das Risiko des Mietausfalls für den VM beim Nicht-EV-ler auch.
Anderseits ist es tatsächlich so, wie der Vorredner sagt, dass der EV-ler (nicht mehr bzw. geordneter Schuldner), also einer der „nur noch“ den Eintrag 3 Jahre mitschleift, ein treuerer Mietzahler ist, als andere. Auch diskutieren diese Leute weniger um BK-Abrechnungen. Der Hintergrund ist der, dass der Noch-EV-ler weiß, wie schwer es ist, wieder als Zahler anerkannt zu werden. Umso gewissenhafter erfüllt er seine Zahlungspflichten. Die EV im Eintrag, heißt nicht, dass er nicht zahlen kann; d.h. „nur“ dass er früher mal nicht zahlen konnte.
Die Dauer-EV-ler sind da eine Ausnahme, die heißen aber anders = Mietnomaden.
Da wie du sagst „zuerst die Mietzahlung eingestellt wird, wenn das Geld knapp ist“, kommt dies nur beim Mieter mit zuwenig Einkommen in Betracht. Dies ist aber losgelöst von EV oder Nicht-EV zu betrachten.
Aus meiner Sicht sind die größten Risiken im Mietzahlungsausfall die „kleinen“ Selbständigen. Auch die ohne oder bzw. nicht abgegebener EV.
MfG
Hallo,
was wäre den z. B. wenn nun bekannt würde, dass der EV-ler bei seinem jetztigen Vermieter keine Miete mehr bezahlt und vor der Mietzusage gesagt wurde, dass wegen Eigenbedarf ein Umzug ansteht. Ist das nicht Täuschung?
Hallo
was wäre den z. B. wenn nun bekannt würde, dass der EV-ler bei
seinem jetztigen Vermieter keine Miete mehr bezahlt und vor
der Mietzusage gesagt wurde, dass wegen Eigenbedarf ein Umzug
ansteht. Ist das nicht Täuschung?
ganz egal, was das ist. bei dem was du hier erzählst, würde ich die zusage sofort zurückziehen.
lass es ruhig auf eine schadensersatz-forderung ankommen. das kann man in aller ruhe händeln, wenn es soweit ist. und ob es überhaupt soweit kommt, ist sowieso offen.
alles besser, als sich jetzt freiwillig und sehenden auges ins wirtschaftliche unglück zu stürzen. die wohnung steht nicht mehr zur vermietung, fertig. keine angst vor der courage.
sorry, aber ohne die Hintergründe der EV und die
Gesamtsituation zu kennen, ist das schlichtweg Quatsch.
ich weiss ja nicht auf welche basis sich deine erfahrungen
stützen,
die du mit dem tollen argument quatsch hier gezeigt hast,
tatsache
ist, dass die wenigsten ev-ler, im anschluss eine
schuldenfreie
karriere hinlegen - und eins ist auch sicher: zu aller erst
werden mietzahlungen eingestellt, von betreffenden personen
Könntest Du mir eventuell Deine Kristallkugel borgen? Ich würde gerne wissen, wer denn heuer Europameister wird…
Ja.
Aber es ist dann kein allgemeines EV-ler-Problem. Sondern ein Mietnomaden-Problem. Denn dieser Umstand der Täuschung ist ja eine eigenständige Information, welche mit der Information zur EV nichts zu tun hat. Der Mietnomade könnte ebenso Nicht-EV-ler oder kleiner Selbständiger sein. Wie gesagt, gerade Letztere fallen häufig negativ auf. Denn wenns Geld knapp wird, wo spart man da?
das ist ein glasklarer Fall von arglistiger Täuschung. Und darauf kann man erfolgreich eine Anfechtung stützen. Genau so sollte man auch ein kurzes Schreiben formulieren, und sich dann schleunigst einen anderen Mieter suchen.
BTW: Natürlich ist nicht jeder, der eine EV abgegeben hat, deshalb gleich ein Mietnomade. Und jemand der damit offen umgeht, nachweisen kann, dass er gerade nicht ausgerechnet deshalb eine neue Wohnung sucht, weil er anderweitig wegen Mietschulden rausgeflogen ist, und ggf. nur noch eine kurze Restlaufzeit der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz erfüllen muss, kann durchaus ein anständiger Mieter sein. Aber hier liegt der Fall ja genau anders herum, und da sollte man das Kind auch beim Namen nennen dürfen: Da versucht sich jemand einen Mietvertag mit bewusst falschen/zurückgehaltenen entscheidenden Informationen zu erschleichen, und da braucht man wohl weniger von Wahrscheinlichkeiten als von der Gewissheit zu sprechen, dass da Mietausfälle vorprogrammiert sind.
Aber ganz ehrlich: Als Privatmensch, der von Mieteinnahmen selbst eine Finanzierung zurückführen muss, oder die Mieteinnahmen als Bestandteil seiner laufenden Einkünfte braucht, würde ich immer extrem vorsichtig sein, und dass sollte einem auch niemand verübeln. Solange man irgendeine Chance hat jemand ohne solche kritischen Merkmale zu bekommen, sollte man diesen vorziehen. Das Drama der Mandantin, die tatsächlich nur von den bescheidenen Einnahmen zweier Immobilien lebte, und dann in beiden Mietnomaden hatte, ist mir immer noch vor Augen, und mir selbst Warnung genug.
sollte man jetzt so ein Schreiben abgeschickt haben, muss man da auf eine Reaktion des EV´lers warten oder muss er in irgendeiner Frist reagieren? Wäre schön zu wissen, wann man sowas als erledigt ansehen kann? Nicht dass der zum Anwalt rennt und eine Klage ins Haus steht.
Dankeschön.