Hallo,
für meine zukünftige Arbeit als Außendienstmitarbeiter bekomme ich vom Arbeitgeber einen Homeoffice-Zuschlag entweder
- auf meinen Bruttolohn
- oder als Nettozahlung (Diese „Mieteinnahme“ muss ich dann beim Finanzamt melden).
Jetzt hätte ich gerne gewusst, wie ich die Nettozahlung dann versteuern muss.
Vielen Dank für die Unterstützung.