Mietzuschuss für Homeoffice versteuern?

Hallo,

für meine zukünftige Arbeit als Außendienstmitarbeiter bekomme ich vom Arbeitgeber einen Homeoffice-Zuschlag entweder

  • auf meinen Bruttolohn
  • oder als Nettozahlung (Diese „Mieteinnahme“ muss ich dann beim Finanzamt melden).

Jetzt hätte ich gerne gewusst, wie ich die Nettozahlung dann versteuern muss.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Hallo,

Darüber weiß ich leider nicht bescheid.

Gruß
monika61

Hallo,

der tatsächliche Zufluss entspricht den Einnahmen.

Ich rate Ihnen ihr Arbeitszimmer zu vermieten. Dann können Sie auch die tatsächlichen Kosten des Zimmers (anteilige Miete / Abschreibung, evtl. ant. Zinsaufwendungen, Grundsteuer, Reparaturen etc.) absetzen.

keine Ahnung Bin schon über 10 Jahre Rentner