Mietzuschuss mietübernahme arbeitsamt

hallo zusammen,

ich hab da mal 2 fragen… 1. wenn man arbeitslos werden sollte, wie hoch darf die warmmiete maximal sein, damit sie das arbeitsamt übernimmt (und wie lange würden die max. zahlen)?und 2. ich verdiene grade mal 920 euro/monat (netto) und muss mir jetzt eine neue whng. suchen. dass gestaltet sich in münchen sehr schwierig… würde das arbeitsamt evtl. einen mietzuschuss zahlen (momentan zahle ich 400euro warm, muss aber wie gesagt leider raus), und wenn ja, wie viel könnte das wohl ungef. sein?? :S

vielen dank im voraus!

Hallo!
Für die Miete ist die Arbeitsagentur nicht zuständig. Da wäre, wenn es mit dem Arbeitslosengeld nicht hinkommt, Wohngeld zu beantragen.

Hallo,

also dafür ist daas Arbeitsamt der völlig falsche Ansprechpartner.

Wenn es samt  Wohngeld nicht mehr zum Leben reicht, dann zum Jobcenter gehen und als sogenannter „Aufstocker“ Hartz 4 beantragen…

Wie hoch die maximale Miete sein darf, erfährt man dort (das ist überall verschieden).

Gruß

danke armin und koko! das wusste ich nicht. ich war noch nie hartz4-empfänger od. bekam sonstige leistungen vom amt.ich hab nur sorge, dass ich wg. meinem (vor allem) phys. zustand meinen job verlier (das geht fix bei denen, obwohl ich seit fast 5 jahre dort arbeite)… und jetzt muss ich auch noch aus der alten whng raus… ich will schon versuchen, alles selber zu bezahlen, aber falls ich eben in der nähe nix Passendes ( $ ) finde, bräuchte ich halt ein bissl unterstützung vom amt. und falls ich tatsächlich meinen job verlieren sollte nach dem umzug, will ich ja auch nicht gleich WIEDER i.wo hinziehen… deswegen wollte ich ne whng suchen, die „im notfall“ noch im rahmen von den soz. leistungen wäre…   was macht ma da bloß… :frowning:

nebenbei bemerkt: das ArbeitsAMT gibt es schon seit einer mittleren Ewigkeit nicht mehr. … Erste Frage: ist es eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, bekommt man Arbeitslosengeld I? Damit und mit Wohngeld ist man immer noch besser gestellt als mit Arbeitslosengeld II. Wenn man fünf Jahre tätig war, dürfte die entsprechende Anwartszeit mit einiger Wahrscheinlichkeit erfüllt sein.

dass

gestaltet sich in münchen sehr schwierig… würde das
arbeitsamt evtl. einen mietzuschuss zahlen (momentan zahle ich
400euro warm, muss aber wie gesagt leider raus), und wenn ja,
wie viel könnte das wohl ungef. sein?? :S

vielen dank im voraus!

mal rein neugierhalber: wo und mit welcher Fläche bekommt man in München eine Wohnung um 400 € warm? Kann dann ja entweder nur was sehr kleines oder ein Rattenloch sein…

nicht, dass ich das jetzt beantw. müsste, aber ich wohne mit jem. zs. (eigentumswghn), muss jetzt aber eben raus.

Hallo

Für die Miete ist die Arbeitsagentur nicht zuständig. Da wäre, wenn es mit dem Arbeitslosengeld nicht hinkommt, Wohngeld zu beantragen.

Hier könnte man ja mal schauen, ob und wie viel Wohngeld etwa zu erwarten wäre:
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…

Bitte beachten, dass man den Bruttoverdienst eintragen muss.

Viele grüße

nebenbei bemerkt: das ArbeitsAMT gibt es schon seit einer
mittleren Ewigkeit nicht mehr. …

Doch. Es ist immer noch ein Amt, mit allen Nach- und Nachteilen.

Gruß S

emmm ja, soz.versicherungspflichtig, also zumindest seit 4 jahren (das 1 jahr davor, obwohl im gleichen haus, nicht). kriegt man denn mit alg1 auch wohngeldzuschuss?

kriegt man denn mit alg1 auch wohngeldzuschuss?

Nein. Man kann allerdings zusätzlich Wohngeld bekommen.
Beim Wohngeld gibt es allerdings auch eine Obergrenze. D. h. die Wohnung kann so teuer sein wie sie will, man bekommt Wohngeld, wenn das Einkommen entsprechend niedrig ist. Aber die Miete wird nur bis zu einer gewissen Höhe berücksichtigt. - Ich glaube, es ist die Miete plus Nebenkosten, die bis zu einer gewissen Höhe berücksichtigt werden. Die Heizkosten und Kosten für Warmwasser werden immer rausgerechnet, wenn die in den Nebenkosten enthalten sind.

Wenn also die Obergrenze in München für 1 Person bei 500,- Euro liegen sollte (ausgedachter Betrag), und die Person für eine Wohnung, die genau 500 Euro Miete kostet, z. B. 130 Euro Wohngeld kriegen würde, dann kriegt sie auch dann 130 Euro Wohngeld, wenn die Miete 1000 Euro beträgt.

Bei Alg II kriegt man Kosten für die Unterkunft bis zu einer gewissen (niedrigen) Höhe, und da kriegt man nicht zusätzlich Wohngeld.

oh deutschland…
naaaja. okay. vielen dank simsy für deine mühe!! :]

Hallo

Ob die neue Wohnung auch dann als angemessen erachtet wird, wenn Jobcenter/ Unterkunftskosten akut werden, kann man z.B. hier nachlesen
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozia…
der erste Link, Seite 5 - demnach bei
1 Person max. 50m² max. 590€ Bruttokaltmiete (d.h. inkl. kalte Nebenkosten, ohne Heizungs-/Warmwasserbereitungs-Kosten)

Für den Fall Wohngeld gibt es z.B. hier Infos
http://www.wohngeld.org/wohnkosten.html

Daneben gibt es auch geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung („Sozialwohnung“), die nur an bestimmte (einkommensschwache) Personenkreise vermietet werden dürfen - in den Anzeigen steht dann etwas von „Wohnberechtigungsschein/WB-Schein“
http://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaf…
Vielleicht hast Du ja Anspruch auf WB-Schein … und findest so eine passende Wohnung zu günstigerem Mietpreis.
Es gibt 1. und 2. Förderweg - bei uns werden die Wohnung des 2. Förderwegs i.d.R. am freien Markt angeboten. Bleibt zu hoffen, dass das in München auch so ist und dass die Warteliste/langen Wartezeiten auch in München nur für Wohnungen des 1. Förderwegs gelten:
http://www.sueddeutsche.de/geld/sozialwohnung-wer-da…

Grüsse Rudi

ach du meine güte, ok. vielen lieben dank, rudi. und auch allen anderen!! ich les mich rein bzw. erkundige mich am besten direkt… rudi, weisst du zufällig auch, an wen ich mich da direkt wenden kann?
merci!
lg

leider Nein - München ist etwas zu weit weg :wink:

Aber frag doch einfach mal bei Deiner Gemeinde/Stadtverwaltung - die sollten die zuständigen Stellen schon kennen

ahh also nicht direkt beim sozialamt… ok. danke!! :smile: