Hallo zusammen,
bin ein wenig überfragt. mein Schwiegfervater ist am 16.04 verstorben. Nun erhält der Mietzuschuss vom Staat und da wir das Erbe ausschlagen werden, stllen wir uns dennoch die Frage, ob das Amt den Mietzuschuss weiter zahlt bzw. wie lange?
vielleicht weiss ja einer von euch RAT!!
Hallo,
normalerweise ist es so, dass wenn die betreffende Person verstirbt kein Mietzuschuss mehr gezahlt wird. Sie können jedoch einen Antrag auf Mietzuschuss für sich stellen, wenn Sie die Wohnungs weiter bewohnen.
Andere Informationen liegen mir nicht vor.Bin leider kein Experte im Sozialrecht.
Guten Abend
Sie müssen mit der Sterbeurkunde zum Wohnungsamt um Ihren Vater dort sofort abzumelden.
Wenn für diesen Monat, April, schon gezahlt wurde, wird das zuständige Amt eventuell nur bis zum 16. 04. 2010
Wohnzuschuss zahlen.
Wichtig ist Ihn abzumelden.
Mfg
Joachim