Darf ein Vermieter ein Mietvertrag … von mindestens 4 Jahren Laufzeit verlangen ? In diese Zeit ist keine Kundigung möglich .Ist das rechtlich korrekt oder kann man dann doch früher ausziehen- kundigen ?
Ja, ein Mietvertrag darf über einen bestimmten Zeitraum „fest“, d.h., mit beidseitigem Kündigungsverzicht, abgeschlossen werden. Eine Kündigung ist in dieser Zeit ausgeschlossen, aber man könnte z.B. um Zustimmung zur Untervermietung der Wohnung bitten. Verantwortlich für die pünktliche Mietzahlung und für Mängel in der Wohnung bleibst allerdings weiterhin du, daher ist Vorsicht geboten.
Hallo,
eine Mindestlaufzeit bis zu 4 Jahren ist möglich. In der Zeit kann nur aus triftigen Gründen, dass heißt wenn z. B. grobe Vertragsverletzungen vorliegen, gekündigt werden.
Wenn man das so nicht unterschreiben will, muss man sich eine andere Wohnung suchen.
VG
Jetty
Darf ein Vermieter ein Mietvertrag … von mindestens 4 Jahren
Laufzeit verlangen ? In diese Zeit ist keine Kundigung möglich
.Ist das rechtlich korrekt oder kann man dann doch früher
ausziehen- kundigen ?