Migration nach CH, I oder A - Konditionen/Recht?

Hallo,

weiß jetzt nicht, ob das das richtige Brett ist …

Wenn man in die Schweiz, nach Italien oder Österreich auswandern will, was muss man da jeweils beachten?

Ich hab schon ein bisserl rumgegoogelt, aber keine relevanten Seiten gefunden bzgl. Voraussetzungen, Bedingungen, Konditionen, Rechtliches, Finanzielles, Sozialversicherungen, Renten usw. - eben das ganze „Rundumpaket“.

By the way: kennt jemand Online-Stellenbörsen in Österreich, Italien oder Schweiz?

Nein, man hat noch keinen Job in CH, I oder A, ja, ich weß, dass das für CH Bedingung ist.

danke…
mipiace

Hallo mipiace

Wenn man in die Schweiz, nach Italien oder Österreich
auswandern will, was muss man da jeweils beachten?

Ich hab schon ein bisserl rumgegoogelt, aber keine relevanten
Seiten gefunden bzgl. Voraussetzungen, Bedingungen,
Konditionen, Rechtliches, Finanzielles, Sozialversicherungen,
Renten usw. - eben das ganze „Rundumpaket“.

Also, für die Schweiz kann ich Dir folgende Links empfehlen:

http://www.ch.ch/urn:ch:de:ch:ch:01www.ch.ch ist ein Wegweisersystem, das Sie durch die Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden führt. www.ch.ch enthält Informationen zu den üblichen Behördengängen und verbindet Sie mit der gesuchten Verwaltungsstelle“) [Beschrieb aus der genannten Homepage]

Und vielleicht ist das noch interessant:

http://www.admin.ch

Normalerweise kommt man als Ausländer nur in die Schweiz, wenn man eine Arbeitsstelle und eine Arbeitsbewilligung hat. Die Arbeitsbewilligung muss von einem Schweizer Unternehmen (oder auch von einem ausländischem Unternehmen mit Niederlassung(en) in der Schweiz), d.h. vom zukünftigen Arbeitgeber, eingeholt werden. Erst wenn diese Arbeitsbewilligung erteilt ist, darf der Ausländer in die Schweiz einreisen. Es gibt vor allem bei Stellen auf Banken, Versicherungen usw. bestimmte Kontigente, die pro Jahr „ausgenutzt“ werden dürfen, mehr geht nicht.

Also, für CH wird’s wohl etwas schwerer werden, hier zu arbeiten (da müsste der zukünftige Arbeitgeber sicher auch noch schauen, was in den Bilateralen Abkommen steht usw.).

By the way: kennt jemand Online-Stellenbörsen in Österreich,
Italien oder Schweiz?

Da gibt’s für CH einige:

http://job.search.ch/
http://www.jobclick.ch/index.cfm?page=7001
http://www.jobsuchmaschine.ch/

Hoffe, das hilft Dir weiter!

Liebe Grüsse aus Zürich
Moni :smile:

Bezüglich A würde ich dir
http://www.help.gv.at/
empfehlen.

Hallo!

Also in Österreich brauchst du als deutscher Staatsbürger eigentlich nichts besonderes. Du brauchst keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsgenehmigung.

In Österreich darfst du dich aufhalten entweder wenn du selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig bist oder genügend Unterhalt und eine Krankenversicherung hast (das ist die europarechtliche Regelung über die Personenfreizügigkeit). Kontrollieren tut das in Österreich im Unterschied zu Deutschland die Behörde in der Praxis bei EU Bürgern allerdings nicht, es sei denn du beantragst den (freiwilligen) „Lichtbildausweis für EWR Bürger“ - das ist praktisch die Aufenthaltsgenehmigung für EWR Bürger - diese ist aber keine Pflicht, deswegen beantragt das auch kein Mensch.

Innerhalb von drei Tagen ab Wohnsitznahme musst du dich bei der Meldebehörde (=Gemeinde) anmelden.

Sozialversichert in der gesetzlichen Sozialversicherung bist du automatisch, sobald du erwerbstätig bist.

Gruß
Tom

stellenbörsen
Hallo!

Ach ja - die Internetseite des AMS (Arbeitsmarktservice): www.ams.or.at

EURES
http://europa.eu.int/eures/home.jsp?lang=de

Dort kann man auch eine recht ausführliche Broschüre (vor kurzem gelesen) beziehen.

Und denk dran: CH ist KEIN Europa! Du hast kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht!

Gruß

Stefan

Hallo!

Und denk dran: CH ist KEIN Europa! Du hast kein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht!

Es gibt aber mittlerweile ein Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz, die EU Bürger und Schweizer in der Freizügigkeit weigehend gleichstellt.

Gruß
Tom