Migrationshintergrund (@ WolfgangDreyer)

Hallo, WolfgangDreyer,

weiter unten, und zwar da:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

kläffst du mich in einer unverständlichen Weise und auf ungezogene Art an.

Wie wärs, wenn Du Deinen Kommentar erst abgeben würdest, nachdem Du Dir ein paar Mindestinformationen angeeignet hast? Das kannst Du zum Beispiel von mir aus hier:

http://www.sgbviii.de/S133.html

Gruß, Infotalk

Hallo!

Hier noch einmal Dein Text:

Das Wort „Ausländer“ ist im Prinzip nicht mehr aussagefähig. Man unterscheidet daher meist nicht mehr zwischen In- und Ausländern, sondern nennt eine bestimmte Bevölkerungsgruppe „Migranten“ oder „Leute mit Migrationshintergrund“. Letztere bezeichnen Ausländer, Menschen mit deutschem Paß, aber ausländischer Herkunft und Asylbewerber sowie illegal Eingereiste und Kinder von Ausländern, die mit der Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Stück für Stück:
Das Wort „Ausländer“ ist im Prinzip nicht mehr aussagefähig.

Ein Ausländer besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit dem Begriff „Ausländer“ ist also eine handfeste Aussage verbunden.

Man unterscheidet daher meist nicht mehr…

Es gibt Gelegenheiten, z. B. Wahlrecht bei Bundestagswahlen, bei denen allein die Staatsangehörigkeit entscheidend ist. Geht es dagegen um Integration oder andere gruppenspezifische Fragen, können ganz andere Sachverhalte von Belang sein. Die Aussage, wonach man „meist nicht mehr unterscheidet“, ist deshalb unsinnig. Die Unterscheidung findet statt und zwar je nach jeweiligem Zweck nach unterschiedlichen Kriterien.

Kinder von Ausländern, die mit der Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Nur Kinder von deutschen Staatsangehörigen erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei muß man fragen, welche Staatsangehörigkeit diese Kinder wohl sonst erhalten sollen. Der Istzustand der elterlichen Staatsangehörigkeit ist entscheidend. Ergebnisse der Ahnenforschung o. ä., Geburtsorte von Eltern, Großeltern sowie deren möglicherweise von Generation zu Generation wechselnde Staatsangehörigkeiten sind für die Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen nicht von Bedeutung.

Ich stelle fest: In Deinem Beitrag gab es keinen einzigen sachlich richtigen Satz. Dementsprechend fiel mein Kommentar aus.

Gruß
Wolfgang

Die Unterscheidung findet statt und zwar je
nach jeweiligem Zweck nach unterschiedlichen Kriterien.

Damit hast Du meine Aussagen bestätigt. Wenn es nur das Kriterium „Inländer“ oder „Ausländer“ gäbe, dann wäre ja alles klar. Außer im Wahlrecht und in der Wehrpflicht wird man deshalb kaum so eindeutig zwischen den zwei Optionen wählen können.

Unwissenheit wird dadurch nicht geadelt, wenn man sie selbstbewußt zur Schau stellt!

Gruß, Infotalk

Hallo.
Früher gab es die Begriffe je nach Standort „Einwanderer“ bzw „Auswanderer“. Das war klar und verständlich. Wer seine humanistische Bildung heraushängen lassen wollte sprach folglich von Immigranten bzw Emigranten.
Diese Begriffe waren losgelöst von der Staatsangehörigkeit. So konnte ein nach USA ausgewanderter Deutscher auch nachdem er amerikanischer Staatsbürger geworden war immer noch in den USA als Einwanderer bezeichnet werden.
Nun gibt es seit einiger Zeit nur noch Migranten. Damit ist unbestimmt, ob er/sie ein-oder ausgewandert ist. Dann gibt es noch den verwaschenen Begriff „mit Migrationshintergrund“.
Ich bin Vertriebener aus Danzig. Bin ich auch ein Mensch mit Migrationshintergrund?

Gruß
Jochen, ein Mensch mit „Migrationshintergrund“