Bei unserem Mikrowellengerät (Samsung) ist der Ventilator ausgefallen.
Es brummt das Megatron, die Speisen werden auch warm aber der Ventilator schweigt eben.
Frage:Bestehen irgendwelche Bedenken, dieses Gerät auch ohne ventilator weiterzuverwenden, der Drehteller ist übrigens in Ordnung.
Das Gerät ist ca 1 Jahr alt, Gewährleistung besteht nicht mehr.
Danke, habe ich befürchtet dass ich das gerät abschreiben kann.
Die 2 Jahre Gewährleistung klingen vordergründig gut, sind aber in der Praxis wertlos, da, wie richtig geschrieben wurde,da der Beweis des Schadens bei Übernahme nicht bewiesen werden kann.
So schaut Konsumentenhutz nach EU Regelung aus!!
Ein trauriges Ciao!
PS: Gibt eine Möglichkeit der Reparatur für geübte Heimwerker?
laß doch den Ventilator Deiner Mikrowelle in einem Elektronikfachgeschäft austauschen.
Bei defektem Ventilator ist es doch echt gefährlich, die Mikrowelle weiter zu benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne
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Du meinst, früher war alles besser? Dann kennst Du offensichtlich die früheren Regelungen nicht.
Frag im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ nach, wenn es Dich wirklich interessiert. Und hör auf zu meckern.
Gruß
loderunner
Sorry. Ich hatte gestern schlechte Laune, die hätte ich eigentlich wirklich nicht hier zeigen müssen.
Brauchst nur weiter unten bei „woodpecker“ nachzulesen, dann
weisst, warum!!
Das war früher wesentlich schlechter, wenn Du mal zurückdenkst. Zum einen gab es früher nur ein Jahr Gewährleistung und zum anderen musste der Kunde früher immer nachweisen, dass der Fehler aufgrund schlechten Materials, Fertigung etc. beruhte - also bereits beim Kauf vorlag. Es gab keine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Und obendrein konnte der Verkäufer auch noch die Gewährlseitung komplett ausschließen (Sonderangebote, gebrauchte Artikel, Gewährleistung durch Garantie ersetzen). Ich sehe beim besten Willen keine Verschlechterung.
Aber das weiß natürlich kaum jemand, weshalb es so aussieht, als ob.