Hallo,
Wer muß/darf den Mikrozensus Bogen auszufüllen?
Folgender Sachverhalt:
Gebäude wird 2011 im Dez. veräußert Notariatsvertrag.
Im Feb 2012 ist immer noch keine Grundbucheintragung erfolgt, da die Zustimmung vom Pflegschaftsgericht noch nicht vorhanden ist. Objekt stammt aus Erbengemeinschaft und es könnte noch unbekannte Erben geben.
Der Akt wird vermutlich erst im Juni Juli 2012 abgeschlossen und erst dann erolgt hoffentlich die Grundbucheintragung und die Kaufpreisentrichtung falls nichts mehr dazwischen kommt.
Ist der Mikrozensusbogen nun vom Grundbucheigner/ Insolventsverwalter des selben auszufüllen oder vom potentiellen Neubesitzer?
Danke
