Mikrozensus 2011

Hallo,

Wer muß/darf den Mikrozensus Bogen auszufüllen?

Folgender Sachverhalt:

Gebäude wird 2011 im Dez. veräußert Notariatsvertrag.

Im Feb 2012 ist immer noch keine Grundbucheintragung erfolgt, da die Zustimmung vom Pflegschaftsgericht noch nicht vorhanden ist. Objekt stammt aus Erbengemeinschaft und es könnte noch unbekannte Erben geben.

Der Akt wird vermutlich erst im Juni Juli 2012 abgeschlossen und erst dann erolgt hoffentlich die Grundbucheintragung und die Kaufpreisentrichtung falls nichts mehr dazwischen kommt.

Ist der Mikrozensusbogen nun vom Grundbucheigner/ Insolventsverwalter des selben auszufüllen oder vom potentiellen Neubesitzer?

Danke

Als Eigentümer gilt derjenige, der im Grundbuch steht - auch wenn es bereits einen notariellen Kaufvertrag gibt. Bis zur Umschreibung muss daher der alte Eigentümer die Angaben zum Microzensus ausfüllen.

Danke, Ja so hätte ich das auch gesehen :wink:
Bin aber unsicher, da ein jurist den Bogen weitergereicht hatte vermutlich aber in guter hoffnung.
mfg