Mikrozensus-Befragung

Hi,

also ich wurde ausgewählt und habe mich via Mail auf eine schriftliche Befragung geeinigt. In der aktuellsten Fassung (April 2010) der Mikrozensus-Verordnung steht unter §9(2):

(2) Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die schriftliche Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können.

Das dürfte relativ neu sein, und ich habe den Eindruck, dass die noch gar keine digitalen Fragebögen erstellt haben. Mir wurde geantwortet:

"wir möchten Sie höflich auf § 7 (5) hinweisen „… Die Auswahl aus diesen Erhebungsmethoden ist von der Bundesanstalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen.“

…worauf ich konterte, dass sich eine Befragung auf Papier per Post statt einer auf elektronischem Wege bestimmt nicht mit „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ begründen ließe, und es höchste Zeit wäre, digitale Fragebögen zu erstellen, so sie noch keine hätten.

Meint ihr, ich nach dieser neuesten Bestimmung auf einer elektronischen Befragung bestehen?

VG Ahlem

Hallo VG Ahlem,

bitte Verordnung präzisieren, oder Text hier wiedergeben - wenn möglich komplett. Ist es eine Länderverordnung - die EU-Verordnung, oder worum handelt es sich?

In Betracht würde ich auch zweckmässige Gründe ziehen - ich denke hier an die Datenübertragung per Internet - Sicherheit(!).

Hoffe auf Antwort.

Gruß
denisius

Hi denisius,

wenn Sie diese Adresse in den Browser eingeben, kommen Sie zur Verordnung als PDF:

www.statistik.at/web_de/static/mz-verordnung_045069.pdf

VG Ahlem

Hallo Ahlem24,

jetzt wird einiges klarer. Ich befinde mich in D. Mit den Verhältnissen in A, gar den Rechtsgrundlagen des Mikrozensus in A kenne ich mich leider gar nicht aus. Habe jetzt aber zumindest mal die Verordnung zu meiner Sammlung genommen.

Tut mir leid, hier kann ich nicht helfen.

Mit netten Grüßen
denisius

Hi,

okay :smile: danke jedenfalls für die Mühe!

VG Ahlem