Hi,
also ich wurde ausgewählt und habe mich via Mail auf eine schriftliche Befragung geeinigt. In der aktuellsten Fassung (April 2010) der Mikrozensus-Verordnung steht unter §9(2):
(2) Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die schriftliche Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können.
Das dürfte relativ neu sein, und ich habe den Eindruck, dass die noch gar keine digitalen Fragebögen erstellt haben. Mir wurde geantwortet:
"wir möchten Sie höflich auf § 7 (5) hinweisen „… Die Auswahl aus diesen Erhebungsmethoden ist von der Bundesanstalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen.“
…worauf ich konterte, dass sich eine Befragung auf Papier per Post statt einer auf elektronischem Wege bestimmt nicht mit „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ begründen ließe, und es höchste Zeit wäre, digitale Fragebögen zu erstellen, so sie noch keine hätten.
Meint ihr, ich nach dieser neuesten Bestimmung auf einer elektronischen Befragung bestehen?
VG Ahlem
danke jedenfalls für die Mühe!