Hi,
in der aktuellsten Fassung (April 2010) der Mikrozensus-Verordnung steht unter §9(2):
„(2) Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die schriftliche Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können.“
Das dürfte relativ neu sein, und ich habe den Eindruck, dass digitale Fragebögen dort noch gar nicht erstellt wurden.
Dann gibt es noch:
§ 7 (5) hinweisen "… Die Auswahl aus diesen Erhebungsmethoden ist von der Bundesanstalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen.
Von diesem Gesichtspunkt aus ist ja auch der elektronische Weg der wirtschaftlichste. Es mag zwar einmalig ein Mehraufwand sein, die elektronische Variante einmal einzuführen, aber langfristig ist es sparsamer, und in der Verordnung wird es ja vorgeschrieben.
Meint ihr, man kann nach dieser Bestimmung auf einer elektronischen Befragung bestehen? Bisher erklären sie sich zu einer schriftlichen Befragung zwar bereit, allerdings nur auf Papier und per Post.
VG Ahlem