ungesetzliche Maßnahmen zur Lebensrettung?
Hallo,
Was ich damit sagen will: Das Gesetz ist nur im
gesellschaflichen Umfeld zu bewerten.
Hmmm, im Prinzip ja. Die Menschenrechte sind aber der :Versuch, grundlegende Dinge für alle Staaten verbindlich
zu erklären.
Ja, ohne aber den Anspruch erheben zu können, daß
die getroffenen Vereinbarungen
- wirklich gut und richtig sind
- für alle Zeit gültig bleiben
- allen Leuten gleichzeitig recht getan werden kann
Es geht dabei nicht (nur) um Recht, sondern um einen
Grundkonsens über das, was wir als Menschen allen anderen
Menschen zugestehen wollen.
Und der 1. Grundsatz ist das Recht auf Leben.
Diesen Recht hat der arme, mit Folter bedrohte
Kindesentführer zunächst mal mißachtet.
Genau diesen wollte Dascher mit seinem illegalen Eingriff
ja wohl nachkommen. Es ist leicht, von außen zu verurteilen
und ich finde es ziehmlich arrogant, wenn Leute sich
hinstellen und behaupten, sie wären unfehlbar und hier
wurde das Menschenrecht mit Füßen getreten.
Diese ganze Diskusion ist IMHO etwas überzogen.
Um das nochmal deutlich zu machen: Es ging um die
Androhung von Gewalt gegen einen Mörder.
Es kann auch von Zivielcourage zeugen, Gesetze zu übertreten
und dann dafür auch einzustehen.
Wenn es um Dein Kind gegangen wäre, würdest Du nicht so
leicht und locker diskutieren. Man macht es sich leicht,
mit den demokratischen Errungenschaften der Vergangenheit,
vor allem wenn’s einem selbst gut geht und miemand Dich
bedroht.
Din Tippfehler veranlaßt mich zu einem Kalauer: in dem Fall
war es doch wohl eher Zuvielcourage.
Klar, der Mann hat ja bloß seinen Job zu machen. Ob das
Kind stibrt oder nicht, kann ihm ja auch egal sein.
Hauptsache er hält den Buchstaben des Gesetzes ein.
Leute, die besoffen Kinder totfahren haben da weniger
zu befürchten. Noch nicht lange her, daß besoffen sein
noch Strafmildernd war.
Und ehrlich gesagt habe
ich nichts davon gehört, daß Daschner dafür einstehen wollte:
Wenn es es hätte nicht wollen, dann hätte er es nicht
per Aktennotiz festgehalten. Damit hat er in diesem
Augenblick doch eindeutig die Verantwortung für den
Vorgang übernommen, oder nicht?
er hat kein Einsehen gezeigt und versucht, seine Tat gegen :die schlimmere Tat des Kindsmörders zu bagatellisieren.
Naja, letzendlich ist das Ganze doch ein Ulk.
Der Mann hat gegen „grundsätzliches Menschenrecht“ verstoßen
und muß jetzt also „bestraft“ werden.
-> Mit Bewehrungsstrafe und Geldbuße, und das obwohl er
noch uneinsichtig ist ??? Ist doch rein formal ein Witz!
Damit wird die angebliche Schwere des Vergehens
adabsurdum geführt. Nicht auszudenken, in welche Bedrängnis
die Justiz und die unfehlbaren Menschenrechtskämpfer kämen,
wenn man das Kind gerade noch eben gerettet hätte.
In Belgien gab’s gesellschaftliche Erdbeben, weil z.B.
Polizisten und Staatsanwälte erst gar nix unternahmen und
dann eher halbherzig bei einem Mörder Hausdurchsuchungen
gemacht haben und quasi an gerade verhungernden Kindern
vorbeigelaufen sind.
Aber das Wort ist in dem Fall völlig falsch verwendet.
Zivilcourage wird im allgemeinen dafür verwendet, daß jemand
ein Gesetz um der Menschlichkeit willen übertritt.
Foltern als Zivilcourage führt den Begriff ad absurdum.
Ne, das ist gesetzestreues Spießbürgertum in meinen Augen.
Wer nichts tut, macht auch keinen Fehler!
Du siehst immer nur die Folter als das Problem!
Aber das Problem war zunächst mal der Kindesentführer und
potentielle Mörder. Nach Deiner Lesart hätte man
konsequenter Weise dem Kindesentführer sofort Straffreiheit
und eine Belohnung geben müssen, wenn dieser dafür das Kind
frei läßt (das Kind hat ein noch stärkeres Menschenrecht
auf Leben). Wenn das dann Schule macht …
Zivielcourage hat, wer entgegen seinem Vorteil das tut,
was man seiner Überzeugung nach tun muß, um Schaden von
anderen abzuwenden.
In anderen Fällen wird solche Handlung als Notwehr
bezeichnet und garantiert Straffreiheit, selbst wenn
ein Angreifer dabei zu Tode kommt.
In diesem Fall ist das aber wohl zu abstrakt.
Ich weiß ja, daß die ganze Sache zweischneidig ist und
gewisse Zugeständnisse mißbraucht werden können.
Gruß Uwi