Millionenräuber verprasst Raub

Hallo,

ein Millonenräuber setzt sich ins Ausland ab und verprasst das ganze geraubte Geld.

Jetzt bekommt er wohl eine normale Haftstrafe und kommt nach ein paar Jährchen wieder auf freien Fuss.

Muss er nach absitzen seiner Strafe das geraubte Vermögen zurück zahlen?
Kann so jemand nach absitzen seiner Haftstrafe überhaupt noch ein normales Leben führen?

Muss er nach absitzen seiner Strafe das geraubte Vermögen
zurück zahlen?
Kann so jemand nach absitzen seiner Haftstrafe überhaupt

noch

ein normales Leben führen?

Hallo,

nunja, der ehemalige Eigentümer der Geldscheine wird eine
Zivilklage gegen den verurteilten Räuber durchbringen und
vollstrecken. Da eine Restschuldbefreiung nach Insolvenz hier
nicht in Betracht kommt, wird der Räuber dann wohl Zeit
seines Lebens

a) Stütze beziehen oder
b) Arbeiten und bis zum Existenzminimum weggepfändet werden

Mfg vom

showbee

Hi,

a) Stütze beziehen oder
b) Arbeiten und bis zum Existenzminimum weggepfändet werden

Einige werden sich mit a oder b nicht zufriedenstellen und werden c (die nächsten Millionen) anstreben.

mfg Ulrich

Was passiert eigendlich mit einem Millionendieb der nachweislich in z. B. Flugzeug, Schiff, Bahn etc war was vernunglückt ist. Leichenteile sind nicht mehr identifizierbar, es wird nur ein Pass gefunden. In Wahrheit hat er seinen Pass zurück gelassen und lebt irgendwo von seinem Millionen die er vorher versteckt hat?
Er wird doch wahrscheinlich für Tot erklärt. Kann derjenige dann in das Land reisen in welchen er seinen Raub (Deutschland) gemacht hat?
Vielleicht sagt der eine oder andere ich habe zuviel Krimis gelesen etc. Kann jemand verknackt werden der für tot erklärt wurde?

Hallo,

ein Millonenräuber setzt sich ins Ausland ab und verprasst
das ganze geraubte Geld.

einige behaupten aber auch nur, sie hätten das geld verschenkt und in spielcasinos und bordellen verprasst, weil keiner das gegenteil nachweisen kann. und nach der haftentlassung setzen sie sich dann wieder in die karibik oder sonstwohin ab :wink:
und sollten sie dann wieder gefasst werden, behaupten sie wieder, dass nix mehr übrig ist …

gruß

kater

Hallo,

die Strattat begeht ein Mensch, nicht „Herr XYZ mit PersonalausweisNr. XYZ“, insoweit kommt natürlich ein Strafverfahren in betracht, wenn Strafverfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Problematisch wird es nur, wenn Beweise vorliegen, dass Herr XYZ es war, dann kann ggf. eine zivilrechtliche Verurteilung (Rückzahlung Beute) erfolgen (auch ohne das Herr XYZ anwesend ist), aber kein Strafverfahren gegen ihn durchgeführt werden. Insoweit kann er ggf. nach 20 Jahren Ausland straffrei nach D zurückkehren muss dann aber mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Zivilsache rechnen. Man sieht, Kriminalität lohnt nicht.

Die meisten dieser entflohenden Räuber werden übrigens (wie auch gerade in dem Fall des Geltransporterdiebes) deswegen geschnappt, weil sie sich nicht von allem und allen Lossagen können. Meist führen Verwandte die Fahnder auf die Spur. Im weiteren ist zu bedenken, dass es immer weniger Länder auf der Erde gibt und geben wird, die kriminelle nicht ausliefern. Früher konnte man als entartnter Verbrecher vielleicht in Argentinien oder Brasilien noch gut leben, aber das war auch mal…

Gruss vom

showbee

p.s. Krimis in TV & Buch sind immer zur Unterhaltung da, nie zur Belehrung oder Darlegung der tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse…

Hallo Harwin,
gabs doch schon:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ronald_Biggs
Grüße
Almut

Servus!

Wir hatten das Thema erst kürzlich.Taucht eine für tot erklärte Person wieder auf,kann sie selbst oder jemand anders, der ein Interesse daran hat (zB ein Gläubiger) die Erklärung aufheben lassen.Diese Entscheidung ist unanfechtbar, nicht mal der „Tote“ kann dagegen vorgehen. Und dann kann er natürlich auch bestraft werden.