MIN- Temperatur von WW u. Raumtemperaturen ganztäg

Hallo Wissende und Suchende,
Schichtarbeiter im 2-3-Schichtsystem möchten zu anderen Zeiten als Otto Normalverbraucher duschen und möchte auch eine warme Wohnung haben, zu Tageszeiten, wo andere arbeiten. 34° Wassertemperaturen - 23 Uhr - ist schlichtweg für nen Warmduscher zu kalt. Müssen diejenigen einen Warmwasserkocher ins Bad stellen und sich am Waschbecken waschen, nur weil sie Schichtarbeiter sind? Ähnlich ist es mit der Heizung. An Arbeitstagen fährt der Vermieter die Heizung tagsüber auf Sparflamme runter, so das oft unter 20° Raumtemperatur herrschen. Es ist eine Zweifamilienhaus und der Vermieter ein sehr sparsamer und umweltbewusster Zeitgenosse. Muss er auf Schichtarbeiter Rücksicht nehmen? Hat der Gesetzgeber auch ein Herz für die Millionen Schichtarbeiter, oder kann sich der Vm vorbeimogeln und nur zu bestimmten Zeiten Wasser- und Heizungstemperaturen bereitstellen? Welche Optionen hat man, um den Vm davon zu überzeugen, dass er sich rechtswidrig verhält. Oder kann man nur fliehen?
Herzlichen Dank

Hallo.

Werden gewisse Mindesttemperaturen nicht erreicht, kann der Mieter die Miete kürzen.

Für Wohnräume gilt im Winter tagsüber eine Mindesttemperatur von 20 Grad (je nach Gericht, hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich, es gibt glaube ich sogar eine Entscheidung, wo tagsüber 18 Grad ausreichend sein soll).

Die Wassertemperatur sollte ohne großen zeitlichen Vorlauf auch nachts mindestens 40 Grad betragen.

Hi

Hallo Wissende und Suchende,
Schichtarbeiter im 2-3-Schichtsystem möchten zu anderen Zeiten
als Otto Normalverbraucher duschen und möchte auch eine warme
Wohnung haben, zu Tageszeiten, wo andere arbeiten. 34°
Wassertemperaturen - 23 Uhr - ist schlichtweg für nen
Warmduscher zu kalt.

Warmwasser sollte über den ganzen Tag zur Verfügung stehen. Ein Gesetz gibt es imho dazu nicht nur Einzelentscheidungen von Untergeordneten Gerichten. Wie dies allerdings erzeugt wird kann der VM bestimmen, s. u.

Müssen diejenigen einen Warmwasserkocher
ins Bad stellen und sich am Waschbecken waschen, nur weil sie
Schichtarbeiter sind?

Üblicherweise stellt der AG Duschen für die Werktätigen zur Verfügung. Dies wäre sogar im Arbeitsstättengesetz verankert.
Es ist demnach auch billiger dort zu duschen :smile:

Ähnlich ist es mit der Heizung. An
Arbeitstagen fährt der Vermieter die Heizung tagsüber auf
Sparflamme runter, so das oft unter 20° Raumtemperatur
herrschen.

Nunja, es sollte mindestens im Bad 21°C erreichbar sein,
für den Flur sind imho auch 18°C erlaubt.
Die Miete könnte also dann wegen zu geringer Heizbarkeit gemindert werden.

Es ist eine Zweifamilienhaus und der Vermieter ein
sehr sparsamer und umweltbewusster Zeitgenosse. Muss er auf
Schichtarbeiter Rücksicht nehmen?

IdR schon, wobei sich die Frage stellt wozu ein Schichtarbeiter auch bei Abwesenheit die Wärme benötigt. Sie müßte auch von ihm bezahlt werden.

Hat der Gesetzgeber auch ein
Herz für die Millionen Schichtarbeiter, oder kann sich der Vm
vorbeimogeln und nur zu bestimmten Zeiten Wasser- und
Heizungstemperaturen bereitstellen?

Der M könnte seine Vorstellungen zur Not obendrein einklagen, ob dies Sinn macht, s. u?

Welche Optionen hat man,
um den Vm davon zu überzeugen, dass er sich rechtswidrig
verhält. Oder kann man nur fliehen?

In der Tat ist es so, das ein VM mit nur einer zu vermietenden Einheit in dieser Immobilie ein Sonderfall ist. Der VM könnte dem M ohne Grund mit einer Frist von insgesamt 6 Moanten kündigen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Hier scheinen sich die Interessenlage kaum in Deckung zu bringen.

vlg MC

PS:
Vielleicht reicht ja auch ein Elektroheizlüfter als Zusatzheizung bei bedarf. Dann spart man bei Abwesenheit und hat es Warm wenn es benötigt wird. Sie wäre als Reserveheizung bei Ausfall der Heizanlage sowieso von Vorteil.

Als VM würde ich dem M einen Elektrodruchlauferhitzer für Warmwasser einbauen, wenn der M nett ist, vielleicht sogar einen geregelten
:wink:.
Dann kann der M sich das Wasser bis zum Brühen selbst aufbereiten, zahlt dann aber auch den teuern Tagstrom dafür! Die Heizkosten bei der Therme bleiben dann nachts für beide günstiger.

ähnliches
eine Frau hat folgendes Problem: Sie wohnt auch in einem 2Familienhaus, das zentral mit Holz beheizt wird. Die anderen steleln oft die Heizung ab, sodass oft überhaupt kein Warmwasser zum Duschen da ist (Küche mit Boiler).
Auch ist die Heizung der Wohnung meist nur in den Abendstunden möglich.
Superblöd an der Sache ist noch: Sie hat das Wohnrecht in diesem HAus, kann also nicht wie ein Mieter einfach ausziehen. Wenn sie sich gegen diese „Misshandlung“ wehrt, kommt es oft zu Bösartigkeiten seitens der Schwägerin, die das Ganze zu verantworten hat. Was kann man tun?

Wohnrecht mit Heizungsproblemen
Hallo

eine Frau hat folgendes Problem: Sie wohnt auch in einem
2Familienhaus, das zentral mit Holz beheizt wird. Die anderen
steleln oft die Heizung ab, sodass oft überhaupt kein
Warmwasser zum Duschen da ist (Küche mit Boiler).

Auch ist die Heizung der Wohnung meist nur in den Abendstunden
möglich.

Nunja, es gibt auch Heizlüfter, die gut aus der Steckdose betrieben werden können.

Superblöd an der Sache ist noch: Sie hat das Wohnrecht in
diesem HAus, kann also nicht wie ein Mieter einfach ausziehen.

Hmm, nur weil man ein (hoffentlich eingetragenes) Wohnrecht hat, ist keiner gezwungen auch dort zu wohnen. Ausziehen kann man immer. Je nach Vereinbarung kann dann aber dieses Recht verfallen.

Wenn sie sich gegen diese „Misshandlung“ wehrt, kommt es oft
zu Bösartigkeiten seitens der Schwägerin, die das Ganze zu
verantworten hat. Was kann man tun?

Das kommt darauf an was alles in dem Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und ob dafür auch eine Miete zu entrichten ist.

Wenn das Wohnrecht mietfrei gewährt wurde, ist kein Mietvertrag zustande gekommen. DH der Wohnrechtnehmer als Bewohner muß sich selber um Heizung und andere Wünsche ect. kümmern.

Falls eine Miete oder eine andere Gegenleistung anstatt der Miete geleistet wird, so wäre der VM zu allen Verpflichtungen aus dem Wohnmietrecht und dem Mietvertrag schuldig. Diese können auch eingeklagt werden mitsammt Schadensersatz zB für eine teuere Ersatzheizung (ZB Heizlüfter).

Bösartigkeiten muß sich niemand, noch nichteinmal ein Nichtmieter, gefallen lassen. Anzeigen nimmt jede Polizeistelle entgegen. Allerdings sollte iZ auch Beweise oder Zeugen das ganze absichern. Im Wiederholungsfall kann auch auf Unterlassung ggf. auch auf Stalkerei geklagt werden.

vlg MC

PS:
Wie Goethe schon wußte: Niemand kann in frieden leben, wenn der Nachbar es nicht will.

Hi,

Superblöd an der Sache ist noch: Sie hat das Wohnrecht in
diesem HAus, kann also nicht wie ein Mieter einfach ausziehen.

Hmm, nur weil man ein (hoffentlich eingetragenes) Wohnrecht
hat, ist keiner gezwungen auch dort zu wohnen. Ausziehen kann
man immer. Je nach Vereinbarung kann dann aber dieses Recht
verfallen.

Naja, wer würde schon einfach ausziehen, wenn er ein Wohnrecht hat?

Wenn sie sich gegen diese „Misshandlung“ wehrt, kommt es oft
zu Bösartigkeiten seitens der Schwägerin, die das Ganze zu
verantworten hat. Was kann man tun?

Das kommt darauf an was alles in dem Wohnrecht im Grundbuch
eingetragen und ob dafür auch eine Miete zu entrichten ist.

Wenn das Wohnrecht mietfrei gewährt wurde, ist kein
Mietvertrag zustande gekommen. DH der Wohnrechtnehmer als
Bewohner muß sich selber um Heizung und andere Wünsche ect.
kümmern.

Das kann vertraglich aber auch anders geregelt sein. Möglich wäre auch, das die Wohnrechtgeber für das Beheizen der Räume verantwortlich wäre.

Falls eine Miete oder eine andere Gegenleistung anstatt der
Miete geleistet wird, so wäre der VM zu allen Verpflichtungen
aus dem Wohnmietrecht und dem Mietvertrag schuldig. Diese
können auch eingeklagt werden mitsammt Schadensersatz zB für
eine teuere Ersatzheizung (ZB Heizlüfter).

Es kann ja sein, daß der Wohnrechtnehmer die Immobilie an den Wohnrechtgeber übereignet hat und deshalb Miet- und Nebenkostenfrei wohnen darf.

Gruß
Tina

Naja, wer würde schon einfach ausziehen, wenn er ein Wohnrecht
hat?

genau

Das kommt darauf an was alles in dem Wohnrecht im Grundbuch
eingetragen und ob dafür auch eine Miete zu entrichten ist.

Nein, keine Miete. Jedoch muss sie Nebenkosten zahlen, also auch für Heizung und WW
ob das eingetragen ist, weiß ich nicht.

Wenn das Wohnrecht mietfrei gewährt wurde, ist kein
Mietvertrag zustande gekommen. DH der Wohnrechtnehmer als
Bewohner muß sich selber um Heizung und andere Wünsche ect.
kümmern.

sicher nicht. Immerhin zahlt sie die Hälfte der Nebenkosten, obwohl sie allein lebt, oben jedoch 4 Leute - ungerecht, insbesonders beim WW.

Das kann vertraglich aber auch anders geregelt sein. Möglich
wäre auch, das die Wohnrechtgeber für das Beheizen der Räume
verantwortlich wäre.

ob es überhaupt schriftlich geregelt wurde?

Falls eine Miete oder eine andere Gegenleistung anstatt der
Miete geleistet wird, so wäre der VM zu allen Verpflichtungen
aus dem Wohnmietrecht und dem Mietvertrag schuldig. Diese
können auch eingeklagt werden mitsammt Schadensersatz zB für
eine teuere Ersatzheizung (ZB Heizlüfter).

das ist gut. Einklagen. Ob sie das aber macht, ist unwahrscheinlich.

Hallo

eine Frau hat folgendes Problem: Sie wohnt auch in einem
2Familienhaus, das zentral mit Holz beheizt wird. Die anderen
steleln oft die Heizung ab, sodass oft überhaupt kein
Warmwasser zum Duschen da ist (Küche mit Boiler).

Auch ist die Heizung der Wohnung meist nur in den Abendstunden
möglich.

Nunja, es gibt auch Heizlüfter, die gut aus der Steckdose
betrieben werden können.

Schon mal an die Kosten gedacht? außerdem zahlt sie ja die Hälfte deer Heizkosten, obwohl sie allein lebt, die anderen zu viert (WW!)

Superblöd an der Sache ist noch: Sie hat das Wohnrecht in
diesem HAus, kann also nicht wie ein Mieter einfach ausziehen.

Hmm, nur weil man ein (hoffentlich eingetragenes) Wohnrecht
hat, ist keiner gezwungen auch dort zu wohnen. Ausziehen kann
man immer. Je nach Vereinbarung kann dann aber dieses Recht
verfallen.

da wäre sie schön blöd. Im Übrigen will die Schwägerin genau dieses: die Wohnrechtinhaberin rausdrängen. Daher auch die Schikanen. Aber das sie die Wohnrechtinhaberin nicht auszahlen kann…

Wenn sie sich gegen diese „Misshandlung“ wehrt, kommt es oft
zu Bösartigkeiten seitens der Schwägerin, die das Ganze zu
verantworten hat. Was kann man tun?

Das kommt darauf an was alles in dem Wohnrecht im Grundbuch
eingetragen und ob dafür auch eine Miete zu entrichten ist.

Bitte Antwort auf den Beitrag von VORSICHT! ZICKIG Auch lesen.

Wenn das Wohnrecht mietfrei gewährt wurde, ist kein
Mietvertrag zustande gekommen. DH der Wohnrechtnehmer als
Bewohner muß sich selber um Heizung und andere Wünsche ect.
kümmern.

sicher nicht, sie zahlt ja genug

Bösartigkeiten muß sich niemand, noch nichteinmal ein
Nichtmieter, gefallen lassen. Anzeigen nimmt jede
Polizeistelle entgegen. Allerdings sollte iZ auch Beweise oder
Zeugen das ganze absichern. Im Wiederholungsfall kann auch auf
Unterlassung ggf. auch auf Stalkerei geklagt werden.

Stalking ist sicher der falsche Begriff. Piesacken trifft´s eher.

Hi

Superblöd an der Sache ist noch: Sie hat das Wohnrecht in
diesem HAus, kann also nicht wie ein Mieter einfach ausziehen.

Hmm, nur weil man ein (hoffentlich eingetragenes) Wohnrecht
hat, ist keiner gezwungen auch dort zu wohnen. Ausziehen kann
man immer. Je nach Vereinbarung kann dann aber dieses Recht
verfallen.

Naja, wer würde schon einfach ausziehen, wenn er ein Wohnrecht
hat?

Der Frager hat es so dargestellt, dass nichts anderes möglich wäre. Es gibt immer eine Alternative…

Wenn sie sich gegen diese „Misshandlung“ wehrt, kommt es oft
zu Bösartigkeiten seitens der Schwägerin, die das Ganze zu
verantworten hat. Was kann man tun?

Das kommt darauf an was alles in dem Wohnrecht im Grundbuch
eingetragen und ob dafür auch eine Miete zu entrichten ist.

Wenn das Wohnrecht mietfrei gewährt wurde, ist kein
Mietvertrag zustande gekommen. DH der Wohnrechtnehmer als
Bewohner muß sich selber um Heizung und andere Wünsche ect.
kümmern.

Das kann vertraglich aber auch anders geregelt sein. Möglich
wäre auch, das die Wohnrechtgeber für das Beheizen der Räume
verantwortlich wäre.

Ja, genau diese und andere wichtigen Informationen werden eben nicht gegeben.

Falls eine Miete oder eine andere Gegenleistung anstatt der
Miete geleistet wird, so wäre der VM zu allen Verpflichtungen
aus dem Wohnmietrecht und dem Mietvertrag schuldig. Diese
können auch eingeklagt werden mitsammt Schadensersatz zB für
eine teuere Ersatzheizung (ZB Heizlüfter).

Es kann ja sein, daß der Wohnrechtnehmer die Immobilie an den
Wohnrechtgeber übereignet hat und deshalb Miet- und
Nebenkostenfrei wohnen darf.

Ja, spekulieren kann man so immer weiter. Mein Versuch auf die wenigen Aussagen eine nützliche Anwort zu geben ist beim Frager nicht auf Wohlwollen gestoßen. Meist ist dies so, wenn die Aussagen nicht in die gewünschte Richtung zielen. Dieses Forum ist aber kein Wunschkonzert.

Gruß
Tina

vlg MC

PS:
Da die Wohnrechtnehmerin es vorzieht nicht mit dem Wohnrechtgeber zu Ergebnissen zu kommen und sich stattdessen mit der falschen Ansprechpartnerin herumschlägt, würde jeder weitere Rat sowieso ins Leere gehen. Der Leidensdruck für eine Änderung wäre eben noch nicht groß genug für das vorhandene Rückrad.