Minderheitsregierungen Deutschland

tach,

Nach der verlorenen Vertrauensfrage wird D doch von einer Minderheitsregierung regiert!?

Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich richtig recherchiert habe, gab es in D bisher 3 Minderheitsregierungen. 1966 (erhard), 1972 (brandt), 1982 (schmidt)

Mein Problem ist jetzt, dass die Minderheitsregierung von 1982 zu Schmidt zugerechnet wird.
Aber eigentlich müsste Kohl doch auch nach seiner verlorenen Vetrauensfrage bis zur Neuwahl des BT als Minderheitskanzler regiert haben?
Warum wird Kohl nicht als Minderheitskanzler aufgeführt???

Leute helft mir!

tach,

Nach der verlorenen Vertrauensfrage wird D doch von einer
Minderheitsregierung regiert!?
Nee, eigentlich nicht, SPD und Grüne haben ja noch die Mehrheit im Bundestag.

Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich richtig recherchiert habe, gab es in D bisher 3
Minderheitsregierungen. 1966 (erhard), 1972 (brandt), 1982
(schmidt)

Ludwig Erhard hatte ebenfalls eine Mehrheit im Bundestag und daher keine Minderheitsregierung. Ich glaube, FDP und CDU demontierten ihn aber, so daß eine Minderheitsregierung gedroht hätte.
Brandt hatte 1972 ein Patt, was man vielleicht als Minderheitsregierung bezeichnen könnte. Er mußte die Vertrauensfrage stellen.

Mein Problem ist jetzt, dass die Minderheitsregierung von 1982
zu Schmidt zugerechnet wird.

Verstehe die Formulierung nicht. Nach Auszug der FDP aus der Koalition hatte Schmidt keine Mehrheit mehr und damit eine Minderheitsregierung.

Aber eigentlich müsste Kohl doch auch nach seiner verlorenen
Vetrauensfrage bis zur Neuwahl des BT als Minderheitskanzler
regiert haben?
Warum wird Kohl nicht als Minderheitskanzler aufgeführt???
Weil Kohl nach Abschluß des Koalitionsvertrages 1982 eine stabile Mehrheit hatte und 1983 lediglich, ähnlich wie Schröder, der Meinung war, seine Mehrheit bedürfe der Bestätigung. Dies übrigens damals besonders auf Druck der SPD-Fraktion!
Leute helft mir!

Hallo,

Nach der verlorenen Vertrauensfrage wird D doch von einer
Minderheitsregierung regiert!?

Nein.

Von einer Minderheitsregierung spricht man, wenn eine Regierung im Amt ist, obwohl sie gegen ein Parlament regiert, in dem sie von keiner Mehrheit getragen wird.

Im Moment liegt der Fall aber anders: nach der Vertrauensfrage soll das Parlament aufgelöst und Neuwahlen abgehalten werden. Damit tritt die Minderheitsregierung eben nicht ein.

Nach einer verlorenen Vertrauensfrage hat der Bundeskanzler verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:
Er kann die Auflösung des Bundestags beantragen _ oder _ er kann mit einer Minderheitsregierung weiterarbeiten _ oder _ er kann den Gesetzgebungsnotstand ausrufen lassen. Siehe hier:

http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.62608/Ver…
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensfrage

Da die Auflösung des Bundestags bereits beantragt ist, kommt es demnach nicht zu einer Minderheitsregierung. Sollte Köhler allerdings den Bundestag nicht auflösen, hätte Schröder immer noch die Möglichkeit zu überlegen, ob er mit einer Minderheitsregierung weitermacht (die dann allerdings gar keine sein muss, etwa wenn sich die Mehrheit für die Regierung neu zusammenfindet).

Wenn ich richtig recherchiert habe, gab es in D bisher 3
Minderheitsregierungen. 1966 (erhard), 1972 (brandt), 1982
(schmidt)

Wer behauptet das?

Bei Erhard (1966) und Schmidt (1982) ist die Sache jeweils klar - Verlust des Koalitionspartners.

Dagegen sind die Fälle Brandt (1972) und Kohl (1983) gleichgelagert: verlorene Vertrauensfrage und anschließende Parlamentsauflösung.
Wenn man Brandt als Minderheitskanzler zählt, müsste man Kohl ganz analog einordnen, soweit hast du recht. Nur: Brandt hatte keine Minderheitsregierung.

Aber eigentlich müsste Kohl doch auch nach seiner verlorenen
Vetrauensfrage bis zur Neuwahl des BT als Minderheitskanzler
regiert haben?

s.o.

Warum wird Kohl nicht als Minderheitskanzler aufgeführt???

Das musst du die Leute fragen, die Erhard, Brandt und Schmidt als Minderheitskanzler zählen. Letzlich ist die Frage doch sowieso nur akademisch.

Grüße
Wolfgang

Hallo Sergej,

Ludwig Erhard hatte ebenfalls eine Mehrheit im Bundestag und
daher keine Minderheitsregierung.

Falsch, die FDP-Minster sind ab Oktober 1966 aus seinem Kabinett ausgetreten. Erhards Rücktritt erfolgte am 1. Dezember. Er hatte in der Zwischenzeit definitiv eine Minderheitsregierung.

http://geschichtsverein-koengen.de/Erhard.htm
http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/ErhardLudwig/

Brandt hatte 1972 ein Patt, was man vielleicht als
Minderheitsregierung bezeichnen könnte. Er mußte die
Vertrauensfrage stellen.

Unfug! Was heißt „vielleicht“? Hatte er nun oder nicht?

Grüße
Wolfgang

Danke erstmal,

Die Quelle, wo 3 Minderheitsregierung genannt werden, ist die hier:

http://www.politikerscreen.de/direct.asp?page=/lexik…

(Unter „M“ Minderheitsregierung.)

Die Angabe wird auch durch eine andere Quelle, dich ich habe (nicht aus Netz) bestätigt.

Aber Fakt ist doch, dass der Schröder keine parlamentarische Mehrheit mehr besitzt. Sonst würde das ganze Prozedere keine Sinn machen. Keine parlamentarische Mehrheit bedeutet Minderheitsregierung. Da die Regierung nicht zurückgetreten ist, ist sie auch nicht als geschäftsführend zu bezeichnen.

Es kann natürlich sein, dass bei der Aufzählung von Minderheitsregierung unterschieden wurde, ob es eine echte oder unechte Minderheitsregierung ist.

Die Brandt-Regierung war echt, da es Überläufer gab. Die von Kohl war dann wohl unecht und wird so vermutlich nicht als Minderheitsregierung aufgeführt, obwohl sie mE offiziel eine ist.

Hi!

Aber Fakt ist doch, dass der Schröder keine parlamentarische
Mehrheit mehr besitzt.

Sehe ich anders.
Es gibt einen weiterhin gültigen Koalitionsvertrag zwischen der SPD und B’90/Grüne. Das bringt im Bundestag bei 601 Abgeordnete eine Stimmenzahl von 304 Abgeordnete. Von diese 304 Parlamentarieren ist derzeit keiner zu einer Oppositionspartei gewechselt. Von daher kann keine Rede von einer Minderheitspartei sein.

Anders wäre es, würde vier Abgeordnete der SPD bzw von B’90/Grüne aus ihren Parteien austreten und zu anderen im Bundestag vertretenene Parteien wechseln (also zur PDS, FDP oder CDU/CSU).

Schröder hat als Kanzler die Vertrauensfrage gestellt (dummerweise ohne diese an eine Abstimmung über ein Gesetz zu koppeln, was vor dem Bundesverfassungsgericht vermutlich zu großen Problemen führen wird) und die Fraktionsmitglieder der Regierungskoalition quasi gebeten, ihm nicht das Vertrauen auszusprechen (also mit Nein zu stimmen), sich der Stimme zu enthalten oder der Wahl fern zu bleiben (bei einer Vertrauensfrage muss der Kanzler zwingend die absolute Mehrheit der Bundestagsparlamentarier auf sich vereinigen, nicht die Mehrheit der bei der Abstimmung im Bundestag anwesenden Parlamentarier). Diese Mehrheit von 301 Stimmen hat Schröder nicht bekommen. Damit sind rein formell die Bedingungen für Artikel 68 GG erfüllt und Schröder kann den Antrag auf Auflösung des Bundestags stellen.

Anders verhält es sich bei einer echten Minderheitsregierung. Hier regiert eine Partei / regieren mehrere Parteien, die nicht die Mehrheit im Parlament stellen können. Alle Entscheidungen beruhen auf Duldung von Parlamentariern anderer Parteien, mit denen die Regierungspartei aber keinen Koalitionsvertrag hält.

Im Bundestag kann Schröder rein theoretisch/mathematisch weiterhin Gesetze mit seinen 304 Parlamentarieren durchboxen. Nur - die Mehrheit der CDU/CSU im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss kann so ziemlich jeden Beschluss des Bundestages verhindern. Deshalb die Vertrauensfrage, um die Bundesregierung aus dieser Lähmung zu bekommen (auch mit dem Risiko, dass Schröder die Macht verliert).

Grüße
Heinrich

Sonst würde das ganze Prozedere keine

Sinn machen. Keine parlamentarische Mehrheit bedeutet
Minderheitsregierung. Da die Regierung nicht zurückgetreten
ist, ist sie auch nicht als geschäftsführend zu bezeichnen.

Es kann natürlich sein, dass bei der Aufzählung von
Minderheitsregierung unterschieden wurde, ob es eine echte
oder unechte Minderheitsregierung ist.

Die Brandt-Regierung war echt, da es Überläufer gab. Die von
Kohl war dann wohl unecht und wird so vermutlich nicht als
Minderheitsregierung aufgeführt, obwohl sie mE offiziel eine
ist.

Es gibt einen weiterhin gültigen Koalitionsvertrag zwischen
der SPD und B’90/Grüne. Das bringt im Bundestag bei 601
Abgeordnete eine Stimmenzahl von 304 Abgeordnete. Von diese
304 Parlamentarieren ist derzeit keiner zu einer
Oppositionspartei gewechselt. Von daher kann keine Rede von
einer Minderheitspartei sein.

Vermutlich richtig. Ich habe den Begriff für Minderheitsregierung zu weit ausgelegt. Es muss quasi eine stetige qualitative Mehrheit fehlen.
Das ist nicht der Fall.
Das BVerG muss aber davon ausgehen, dass diese Mehrheit in Zukunft fehlen wird, sonst kann man konsequenterweise den BT nicht auflösen. Aber das ist ne andere Geschichte…