Minderj. Mädchen- Rausschmiß zuHause?

Mein Sohn 16 1/2 Jahre hat mich gebeten seine Freundin (17 3/4) bei uns zuHause aufzunehmen, da ihre Eltern sie rausgeschmissen haben. Müssen diese, wenn sie minderjährig ist nicht trotzdem für ihren Unterhalt aufkommen? Dürfen sie ihre Tochter überhaupt rauschmeißen? Kann ich Streß bekommen wenn ich ein minderjähriges Mädchen aufnehme? und zu guter letzt: Kann es Ärger geben wenn Sie 18 ist und mein Sohn 16 vonwegen Verführung minderjähriger mit Duldung der Eltern?
Komische Fragen, aber ich bin um jeden Tip dankbar.
Sabine

Hi !

Hier mein geballtes Wissen. Ich hoffe, es ist alles korrekt:

Mein Sohn 16 1/2 Jahre hat mich gebeten
seine Freundin (17 3/4) bei uns zuHause
aufzunehmen, da ihre Eltern sie
rausgeschmissen haben. Müssen diese, wenn
sie minderjährig ist nicht trotzdem für
ihren Unterhalt aufkommen?

Solange das Mädchen in der Ausbildung ist, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Wohlgemerkt aber nur für die erste Ausbildung nach der Schule (erste Lehrstelle, Erststudium).

Das Vierteljahr bis zur Volljährigkeit ist m.E. kein Problem. Mit 16 darf man mit Einverständnis der Eltern einen eigenen Haushalt „aufmachen“. Ist ja manchmal auch unumgänglich, z.B. Ausbildung in einem anderen Ort u.s.w.
Wenn die Eltern sie aus dem Haus geworfen haben, ist das Einverständnis wohl implizit.

Ich empfehle trotz allem eine Aussprache zwischen den Eltern !
Wahrscheinlich lässt sich das alles wieder kitten. Ist zumindest meistens so.

Dürfen sie
ihre Tochter überhaupt rauschmeißen?

Wenn sie weiter für den Unterhalt aufkommen, prinzipiell ja.

Kann
ich Streß bekommen wenn ich ein
minderjähriges Mädchen aufnehme?

In diesem Fall wohl kaum, da Du dem Mädchen ja nicht schaden willst, sondern ihr vielmehr aus einer Notlage hilfst.
Die Mühlen der Behörden mahlen langsam. Gas Vierteljahr geht schnell vorbei.

und zu
guter letzt: Kann es Ärger geben wenn Sie
18 ist und mein Sohn 16 vonwegen
Verführung minderjähriger mit Duldung der
Eltern?

Mit 14: Sex mit Zustimmung der Eltern. Mit 16: Sex ohne Grenzen, zumindest bei dem geringen Altersunterschied.

Komische Fragen, aber ich bin um jeden
Tip dankbar.

Nicht komisch, nur bedauerlich. Was sind das für Leute, die ihr eigenes Kind vor die Tür setzen ?

Ich würde trotz allem empfehlen, mal kurz bei der Familienberatung in Eurer Gemeinde vorbeizuschauen, um den rechtlichen Hintergrund nach der aktuellen Gesetzeslage noch einmal zu hinterfragen, da mein Wissen wohl nicht mehr ganz aktuell sein könnte.

Jedenfalls ist es sehr anständig von Dir, das Mädchen aufnehmen zu wollen.

Gruß,

Mathias

Danke schön !!

Mißverständnis
Mein Vorschreiber schreib, daß Sex mit 14 nur mit Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) erlaubt sei.

Das ist falsch!

Sex mit Sexualpartnern unter 16 ist grundsätzlich verboten!

Hallo Raymond,

macht sich dann ein Arzt, der einem fünfzehnjährigen Mädchen die Pille verschreibt strafbar?

Dürfen zwei fünzehnjährige miteinander Sex haben? Oder sind die vermindert straffähig?

Ich wundere mich sehr, denn es ist doch heute nix besonderes mehr, wenn Teenies unter 16 Sex haben . . .

Viele Grüße,
Iris

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Mein Sohn 16 1/2 Jahre hat mich gebeten
seine Freundin (17 3/4) bei uns zuHause
aufzunehmen, da ihre Eltern sie
rausgeschmissen haben. Müssen diese, wenn
sie minderjährig ist nicht trotzdem für
ihren Unterhalt aufkommen? Dürfen sie
ihre Tochter überhaupt rauschmeißen?

Zu rechtlichen Aspekten sei Pro Familia oder Sorgentelefon (letzte wissen zumindest weiter) empfohlen.

Kann
ich Streß bekommen wenn ich ein
minderjähriges Mädchen aufnehme? und zu
guter letzt: Kann es Ärger geben wenn Sie
18 ist und mein Sohn 16 vonwegen
Verführung minderjähriger mit Duldung der
Eltern?

Dass das der Fall ist ist offensichtlich nie nachzuweisen, wenn man es nicht hinausposaunt, dass man „duldet“. Die Alterszahlen sind mittlerweile auch festgeschrieben, bei denen das relevant ist.

Gruss
Daniel Fulger

Catch as catch can
Hallo Iris,

wie schön, daß es das Strafgesetzbuch im Internet gibt:

14 Jahre:

http://www.heim2.tu-clausthal.de/PROJEKT/GESETZ/stgb…

16 Jahre:

http://www.heim2.tu-clausthal.de/PROJEKT/GESETZ/stgb…

und

http://www.heim2.tu-clausthal.de/PROJEKT/GESETZ/stgb…

Wie unschön, wenn Verbote erfunden werden, wo keine sind.

viele grüße
ralph