minderjährig onlinespiel

Ein Minderjähriger hat bei einem Onlinespiel mitgemacht und für verschiedene Leistungen viel Geld bezahlt. Als das von den Eltern mitbekommen wurde, wurden die letzten Jahlungen storniert. Jetzt will ein Inkassobüro Geld haben. Ist das rechtmäßig?

Ja, leider.
Der Inhaber des Anschlusse ist für den Gebrauch des Telefons selbst verantwortlich und somit auch wenn dadurch Kosten entstehen.

das kann doch nur en Scherz sein, oder?
Angenommen man schliesst einen Vertrag über den Rechner eines Internet-Caffees ab und zahlt später nicht. Ist der Inhaber auch dafür verantwortlich?
Es spielt keine rolle von welchem Rechner wer welchen Vertrag abgeschlossen hat. IP Adresse reicht nicht aus, um jemanden verantwortlich zu machen. Es muss eindeutig bewiesen werden wer den Vertrag abgeschlossen hat.

Die Adresse ist dem Anbieter bekannt. Es geht darum ob ein Minderjähriger einen Vertrag im Internet abschließen kann obwohl die Eltern nicht damit einverstanden sind. Die Leistung wurde aber schon vom Anbieter erbracht.

Hallo,

Ja, leider.
Der Inhaber des Anschlusse ist für den Gebrauch des Telefons
selbst verantwortlich und somit auch wenn dadurch Kosten
entstehen.

Ach? Und wenn ich von Deinem Apparat aus einen RollsRoyce bestelle, musst Du den bezahlen? Des weiteren würde mich interessieren, was ein Onlinespiel wohl mit einem Telefon zu tun haben könnte.

Ein Blick ins Gesetz (§106 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html, §107 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html und §108BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html) könnte helfen. Und das sollte man dem Inkassounternehmen einfach mal mitteilen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Guten Tag,
also generell betrachtet dürfen minderjährige keine Verträge abschließen da gibt’s aber abstufungen (beim alter bin ich mir jetzt nicht 100% sicher), ist die Person unter 7 Jahre dürfen keinerlei Verträge abgeschlossen werden, ist die Person unter 16 Jahre ist sie nicht geschäftsfähig („Taschengeldparagrafen“ beachten), darüber bedingt geschäftsfähig, und ab 18 voll geschäftsfähig.
Nun gibt es wieder ausnahmen sollte der Betrag so klein sein das er unter den „Taschengeldparagrafen“ fällt darf selbst ein über 7 Jähriger Verträge abschließen. Eine Feste summe gibt es aber nicht dazu müsste man verschiedene urteile begutachten.
Mein wissen in Sachen Recht ist nicht mehr auf dem neusten stand aber ich meine das zwar der Anschlussinhaber eine Aufsichtspflicht über den Anschluss besitzt, sollte aber ein minderjähriger über diesen Anschluss einen vertrag abschließen ist dieser nichtig da der Vertragspartner überprüfen muss ob die Person „Vertragsfähig“ ist, dazu reicht nicht die abfrage nach einem Geburtsdatum! Sollte die Leistung bereits erbracht worden sein tut dies nichts zur Sache da ja kein Vertrag entstanden ist.
Hoffe ich konnte helfen.

Am besten ein schreiben ans Inkasso schicken das der angebliche Vertragspartner noch gar nicht Vertragswürdig ist (insofern das zutrifft).
Sollte es dann immer noch keine ruhe geben einfach ein schreiben vom Anwalt aufsetzten lassen in dem das gleiche drinnen steht. Dann ist normalerweise ruhe.