Minderjährig Verträge online abschließen?

Was passiert eigentlich, wenn ein Minderjähriger sich durchs Netz klickt und dabei einen Vertrag abschließt und eine Rechnung erhält?
Und was passiert, wenn dieser Minderjährige sich auch noch als volljährig ausgibt, indem er sein Geburtsdatum ändert? Müssen die Eltern dann für den Vertrag einstehen? Oder zählt so etwas auch als „Abzocke“?
Wie sollen sich denn Eltern generell verhalten, wenn dem Kind mit Rechtsanwalt gedroht wird? Sind das „Einschüchterungs-Methoden“?

Müssen
die Eltern dann für den Vertrag einstehen?

Nein, sie sind ja nicht Vertragspartner.

Oder zählt so etwas0
auch als „Abzocke“?

Ist das dein Ernst? Abzocke so zu definieren, dass mit einem Minderjährigen ein Vertrag geschlossen wird?

Wie sollen sich denn Eltern generell verhalten, wenn dem Kind
mit Rechtsanwalt gedroht wird? Sind das
„Einschüchterungs-Methoden“?

Natürlich sind es das.

Letztlich muss das Kind nix bezahlen, sondern nur das Erlangte herausgeben; hat es das Erlangte nicht mehr, muss es keinen Wertersatz leisten.

Der Vertragspartner wird sich vermutlich dann darauf berufen, dass hier Betrug vorliegt (falsche Geburtsdatum = Täuschung). Das Ganze könnte also zu einer Akte bei der Staatsanwaltschaft werden.

Levay

Nehmen wir mal an, dass Kind ist erst 13 Jahre. Dann ist ein Kind noch nicht strafmündig, oder?
Und nehmen wir mal an, das Kind hat keine Leistungen erhalten, weil es sich z. B. um irgendwelche Tests im Netz handelt.

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Nehmen wir mal an, dass Kind ist erst 13 Jahre. Dann ist ein
Kind noch nicht strafmündig, oder?

Absolut richtig! In dem Fall muss es keinen Cent bezahlen und auch keine Strafverfolgung fürchten.

Und nehmen wir mal an, das Kind hat keine Leistungen erhalten,
weil es sich z. B. um irgendwelche Tests im Netz handelt.

Das ist ja eine Leistung, aber eine, die nicht herausgegeben werden kann. Und wie gesagt: Wertersatz muss das Kind auch nicht leisten.

Levay

um irgendwelche Tests im Netz handelt.

Diese: http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertra… ?

Hallo,

Wie sollen sich denn Eltern generell verhalten, wenn dem Kind
mit Rechtsanwalt gedroht wird? Sind das
„Einschüchterungs-Methoden“?

Natürlich sind es das.

Hmm. Dass du als Jurist das so siehst erstaunt mich aber schon. Anwälte schüchtern also immer ein? Ich habe mal davon gehört, dass diese manchmal auch berechtigte Forderungen erheben…

Letztlich muss das Kind nix bezahlen, sondern nur das Erlangte
herausgeben; hat es das Erlangte nicht mehr, muss es keinen
Wertersatz leisten.

Im Posting geht es um einen Minderjährigen. Bei dir ist es nun plötzlich ein Kind? Minderjährige können durchaus Verträge abschließen, oder? BGB § 110?

Gruß

S.J.

Hallo!

Hmm. Dass du als Jurist das so siehst erstaunt mich aber
schon. Anwälte schüchtern also immer ein?

Er hat ja nicht geschrieben, dass Anwälte immer einschüchtern, sondern ist vom Sachverhalt ausgegangen.

Gruß
Tom

Hmm. Dass du als Jurist

Nett, dass du das sagst, aber ich bin ja (leider) nur angehender Jurist. Na, Diplom-Jurist bin ich schon, aber eben kein Volljurist; was mir fehlt, ist (noch) die sog. Befähigung zum Richteramt. Doch dies ist ja nicht das Thema.

das so siehst erstaunt mich aber
schon.

Nur warum? Darf ich die Wahrheit nicht beim Namen nennen?

Anwälte schüchtern also immer ein? Ich habe mal davon
gehört, dass diese manchmal auch berechtigte Forderungen
erheben…

Ich habe zwar nicht „immer“ geschrieben, sehe aber des Weiteren auch keinen Widerspruch zur Berechtigung einer Forderung. Auch bei einer berechtigten Forderung kann die anwaltliche Taktik darin bestehen, möglichst viel Eindruck auf den Anspruchsgegner zu machen. Das ist übrigens völlig wertneutral gemeint.

Im Posting geht es um einen Minderjährigen. Bei dir ist es nun
plötzlich ein Kind? Minderjährige können durchaus Verträge
abschließen, oder? BGB § 110?

Wenn jemand mit einem Minderjährigen einen Vertrag abschließt und dann die Hauptleistung beansprucht, kann er sich niemals auf § 110 BGB berufen. Denn tatbestandliche Voraussetzung ist hier das Bewirken der Leistung, sprich: Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn der Minderjährige vollständig bezahlt hat.

Levay

Ps
Der Minderjährige, um den es hier geht, ist 13 Jahre alt - und also Kind.

Levay