Minderjährige absolute Personen der Zeitgeschichte

Hallo Zusammen,

eine Diskussion im Brett „Kino und Fernsehen“ zum Recht am eigenen Bildnis bzw. zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht hat bei mir gerade eine Frage aufgeworfen:

  1. Von absoluten Personen der Zeitgeschichte dürfen innerhalb eines bestimmten Rahmens Bilder ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Wie verhält es sich, wenn es sich bei der absoluten Person der Zeitgeschichte um eine minderjährige Person handelt? Werden diese anders behandelt als minderjährige Nicht-absolute Personen der Zeitgeschichte (Einverständnis des gesetzlichen Vertreters)? Aus welcher Rechtsquelle ergeben sich Regelungen zu diesem Thema?

Gruß & Dank
Yasmin

Hallo

Die Bilder von Personen der Zeitgeschichte dürfen grundsätzlich ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Dabei ist es egal, ob die Personen absolute, oder relative Personen der Zeitgeschichte sind. Absolute Personen sind vor allem Staatsoberhäupter. Deren Kinder dagegen nur, wenn sie z.B. gesetzliche Thronfolger sind. Ausnahmsweise kann ein Veröffentlichung aber auch unzulässig sein (§ 23 II KunsUrhG).

Relative Personen der Zeitgeschichte müssen selbst etwas vollbracht haben aufgrunddessen die Öffentlichkeit an diesen Personen interessiert ist. Im Gegensatz dazu sind z.B. die Kinder von Angelina Jolie keine Personen der Zeitgeschichte, da das Interesse der Öffentlichkeit nur aus reiner Neugier besteht. Hier geht es nur ums gaffen… Die Folge ist, daß für eine Verbreitung von Fotos immer eine Zustimmung erforderlich ist. Diese muß, sofern es sich um Kinder handelt, durch die Eltern erteilt werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html

Gruß,
Alex